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FüllungstherapieAmalgamalternativen: mehr Aufklärung nötig

Abo-Inhalt13.02.20254 Min. LesedauerVon Dr. med. dent. Ulrike Oßwald-Dame, München, arsdensscribo.de

| Mit der Neuregelung der vertragszahnärztlichen Versorgung im Seitenzahnbereich (selbstadhäsive Materialien, im Ausnahmefall Bulkfill-Komposite) ab 01.01.2025 ist mancherorts das Patientengespräch zu den verschiedenen Füllungsmöglichkeiten umfassender geworden, auch wenn Amalgam zuletzt kaum noch verwendet wurde. Das liegt nicht zuletzt daran, dass es einen höheren Aufklärungs- und Diskussionsbedarf für bewährte Alternativen gibt, die jetzt nicht mehr zuzahlungsfrei (bisherige Ausnahmeregelung) sind. Auch wird durch unsaubere Formulierungen manchmal suggeriert, dass zahnfarbene Komposit-Füllungen jetzt kostenfrei seien. Im Beitrag erhalten Sie Formulierungshilfen, um mehr Patienten von hochwertigen Komposit-Restaurationen als Amalgamalternative zu überzeugen. |

Patientengespräche werden komplexer

Wie von Prof. Dr. Gottfried Schmalz in einem DGZ-Webinar am 05.12.2024 prognostiziert („Amalgam-Verbot ab 2025. Was ändert sich in der Praxis?“), ist mit dem Verbot nicht nur die Versorgung komplexer geworden, sondern auch das Patientengespräch über die Material- und Behandlungskonzeptalternativen.

Natürlich musste schon vorher der Patient vom Zahnarzt oder der Zahnärztin über die Notwendigkeit der Füllungstherapie, den Inhalt und Umfang der Vertragsleistung sowie mögliche Behandlungsalternativen aufgeklärt werden und Teil der Aufklärung mussten auch die Risiken sowie Vor- und Nachteile der jeweiligen Therapiemöglichkeiten plus die Kosten sein. Erschwerend kommt nun aber hinzu, dass Patienten meinen, weiße Füllungen sind mit Wegfall der silberfarbenen Amalgamfüllung für sie einfach kostenfrei. Das stimmt ja so nicht, auch wenn teilweise Medien und Krankenkassen das in ihren Informationen zur Neuregelung vermitteln. Das Problem dahinter: Oft wird weiß als Synonym für zahnfarben verwendet. Man muss sich deshalb mehr Zeit zur Diskussion mit dem Patienten nehmen, bspw. wenn es um die Seitenzahn-Versorgung mit EQUIA Forte geht, das im Vergleich zu Komposit weniger langlebig, abrasionsstabil und ästhetisch ist und weil eine Klasse-II-Kavität mit Höckerersatz mit GIZ nicht versorgbar ist. Auch wenn bei dieser Kavitätengröße dann als Kassenleistung ein Bulkfill-Komposit möglich ist, wären eine Komposit-Versorgung oder eine Teilkrone eine Alternative – für Letztere muss man aber wiederum mehr Schleifen …

Wie können Sie in diesem Kontext argumentieren bzw. mit entsprechenden Formulierungen für Alternativen zur vertragszahnärztlichen Versorgung mit selbstadhäsiven Materialien im Seitenzahnbereich werben? Die Wahlfreiheit für höherwertige Füllungen gegen Mehrkosten, d. h. die GOZ-Abrechnung mit den Positionen 2060 bis 2120 (adhäsive Füllungstherapie), für private oder privat vereinbarte Behandlungen ist ja bestehen geblieben. Die folgende Formulierungshilfe gibt Argumente an die Hand!

Formulierungshilfen für eine höherwertige Versorgung

  • „Die bisherige Ausnahmeregelung für Kinder unter 15 Jahren, Schwangere und Stillende ist entfallen, weil der Grund für diese Regelung mit dem kompletten Amalgamverbot gefallen ist. Deshalb sind Komposit-Füllungen jetzt im Seitenzahnbereich mit Zusatzkosten für Sie verbunden.“
  • „Die bessere Alternative zu einfachen Füllungen mit einem selbstadhäsiven Material ist in Ihrem Fall …“
  • „Zahnfüllungen aus Komposit haben gegenüber einfachen Kunststoffen erhebliche Vorteile …“
  • „Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen generell nur einfache/preiswerte Füllungen, im Seitenzahnbereich sind das selbstadhäsive Materialien, als Alternativen bieten sich bei Ihnen …“
  • „Als Basistherapie übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen zwar komplett die Versorgung mit einem selbstadhäsiven Material, aber…“
  • „Ein selbstadhäsives Material ist eine vernünftige Basisversorgung, aber wir müssen bei der Wahl des Materials Aspekte wie die verbleibende Zahnsubstanz, die Position im Gebiss und Ihren ästhetischen Anspruch miteinbeziehen.“
  • „Wenn Sie hochwertigere Füllungen erhalten möchten, empfehlen wir für die Versorgung Ihres Zahns im Seitenzahnbereich ...“
  • „GIZ sind eher weiß als zahnfarben, mit einer hellen kreidigen Oberfläche. Damit haben sie eine schlechtere Kosmetik als hochwertige Komposite oder andere Versorgungen bieten.“
  • „Komposite können so eingefärbt sein, dass sie Ihrer natürlichen Zahnfarbe perfekt entsprechen. Das führt zu einer ästhetisch natürlichen und unauffälligen Füllung.“
  • „Weiß ist nicht unbedingt gleich zahnfarben.“
  • „Für dieses Produkt XY gibt es nur eine Universalfarbe, wir wollen aber eine individuelle Lösung.“
  • „Selbstadhäsive Materialien sind für kleinere Kavitäten sehr gut, bei größeren wird es sehr schwierig.“
  • „Da gesetzliche Krankenkassen nur gewöhnliche Kunststoffe bezahlen, müssen Sie für das gerade gemeinsam ausgewählte Material eine Zuzahlung leisten. Die Materialkosten dafür sind teurer und das Material ist wesentlich aufwendiger in der Verarbeitung. Diese Investition lohnt sich aber in jedem Fall, denn diese Füllung kann ungefähr doppelt so lange wie eine einfache Kunststoff-Füllung halten und sie bleibt jahrelang gleichbleibend ästhetisch.“
  • „Unterschiedlichen Füllungsarten werden unterschiedliche Haltbarkeiten attestiert. Das sind in aufsteigender Reihe eine Füllung mit einem selbstadhäsiven Material, eine Komposit-Füllung, ein Keramik-Inlay und dann mit der höchsten Lebensdauer ein Gold-Inlay.“

Problemen aus dem Weg gehen

Denken Sie außerdem wie gewohnt daran, eine Überlegungsfrist für den Patienten einzuplanen und vor Beginn der Behandlung die schriftliche Vereinbarung gemäß § 28 Abs. 2 S. 2 SGB V (Mehrkosten bei Füllungen) zu treffen und auch deutlich die Höhe der voraussichtlichen Mehrkosten darzustellen (GOZ-Füllung minus BEMA-Füllung = Mehrkosten). Der Patient erhält eine Ausfertigung der Vereinbarung, was in der Patientenakte vermerkt wird. Gerne weisen Sie im Zuge der Patientengespräche zu den Neuerungen auch auf die nach wie vor bestehenden zwei Jahre Gewährleistungsfrist (mit den bekannten Ausnahmen!) hin, das schafft Vertrauen in der Kommunikation.

AUSGABE: ZP 2/2025, S. 13 · ID: 50288258

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