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BetriebswirtschaftMit Benchmarks gegen die Inflation – ein Praxisfall
| Die aktuelle wirtschaftliche Lage zwingt viele Praxen dazu, nach Optimierungspotenzialen zu suchen. Gut geführte Praxen ziehen dazu gerne Vergleichszahlen, sog. Benchmarks, heran. Aber wie bereitet man die validen Daten aus dem zahnärztlichen Praxis-Panel und dem KZBV-Jahrbuch (aktuell zu lesen in ZP 06/2023, Seite 2) so auf, dass man sie in der eigenen Zahnarztpraxis auch wirklich nutzen kann? Dieser Frage geht der Autor im folgenden Beitrag nach. |
Der aktuelle Fall
Die Inflation macht auch Dr. Dent zu schaffen. Er sorgt sich um die Wirtschaftlichkeit seiner Praxis und sucht deshalb zunächst nach Möglichkeiten, Kosten einzusparen. Um Ansatzpunkte für realistische Einsparpotenziale zu bekommen, vergleicht er zunächst die Entwicklung einzelner Kostenblöcke seiner Praxis der Jahre 2021 und 2022 miteinander. Zusätzlich prognostiziert er seine Kosten für das Jahr 2023. Aus der Prognose ergibt sich eine zu erwartende Kostensteigerung von ca. 8 Prozent im Jahr 2023. Wenn seine Einnahmen nicht entsprechend steigen, würde der Gewinnanteil an seinen Praxiseinnahmen in diesem Jahr nur 26 Prozent ausmachen. Bisher lag er bei rund 32 Prozent. Da er auch privat von Kostensteigerungen betroffen ist, würde ein solcher Gewinneinbruch ihn und seine Familie hart treffen.
Dr. Dent schaut im aktuellen KZBV-Jahrbuch nach den durchschnittlichen Praxiskosten einer Praxis in Deutschland. Der absolute Betrag von 184.700 Euro hilft ihm nicht weiter. Aber eine andere Information ist für ihn wichtig: Die durchschnittliche Personalkostenquote in Deutschland ist zwar in den letzten Jahren gestiegen, aber mit einem Personalkostenanteil an den Praxiseinnahmen von 33,7 Prozent liegt Dr. Dent in diesem Jahr zweifelslos überdurchschnittlich hoch. Er findet weitere Informationen im KZBV-Jahrbuch: Während des Berufslebens eines Praxisinhabers oder einer Praxisinhaberin schwankt die Kostenstruktur deutlich. In seiner Altersklasse (45 bis 49 Jahre) liegt der Personalkostenanteil an den Praxiseinnahmen bei rund 27 Prozent. An die Personalkosten muss er also ran!
Findig sein bei der Senkung der Personalkostenquote
Ein Kollege hat seiner ersten Stuhlassistenz ein deutlich höheres Gehalt angeboten. Wenn er nicht was drauflegt, wechselt sie zum Kollegen. Wie soll er sich entscheiden?
Wenn Dr. Dent seine Mitarbeiterin gehen lässt und die Stelle nicht mehr besetzt, reduziert er zwar seine Personalkosten. Zielführend wäre das aber nicht. Denn ohne diese erfahrene Stuhlassistenz könnte Dr. Dent nicht mehr in gewohnter Schnelligkeit behandeln. Die Einnahmen gingen zurück. Wenn er aber seine bisherige Auszubildende als neue Stuhlassistenz einstellt, die zwar noch nicht ganz so routiniert arbeitet wie die ausscheidende Kraft, aber deutlicher weniger verdient, kann er Kosten sparen, ohne dass seine Einnahmen zu sehr leiden. Selbstredend entscheidet er sich für diese Lösung und ist darüber hinaus froh, bereits eine neue Auszubildende gefunden zu haben.
Bei den übrigen Mitarbeitern kommt er um eine Gehaltserhöhung nicht herum, sodass seine Personalkosten trotzdem insgesamt steigen – gegenüber dem Vorjahr auf knapp 30 Prozent. Das ist deutlich besser als 33,7 Prozent.
Fremdlabor- und Materialkosten
Auch bei den Fremdlabor- und Materialkosten stellt Dr. Dent hohe Preissteigerungen fest. Bei heutigem Einnahmenniveau beträgt seine Kostenquote für Fremdlabor und Material 28 Prozent. Der Bundesdurchschnitt liegt nur bei 22,4 Prozent. Um Einsparpotenziale im Materialeinkauf auszuschöpfen, nutzt Dr. Dent künftig eine Materialbeschaffungssoftware. Außerdem wechselt er das Implantat-System. Bisher arbeitet er ausschließlich mit einem guten, aber auch sehr hochpreisigen Fremdlabor zusammen. Künftig bietet er seinen Patienten auch alternativ niedrigpreisigeren Zahnersatz eines anderen Labors an. Beide Maßnahmen sollen die Kostenquote kräftig senken.
Wenig ändern kann Dr. Dent aber leider an den gestiegenen Mietnebenkosten und an der Mietsteigerung durch seinen Index-Mietvertrag.
Kostenquote durch Mehreinnahmen senken
Trotz aller Sparmaßnahmen: Die Kostenquote von Dr. Dent beträgt 72 Prozent! Damit liegt er immer noch deutlich über der des letzten Jahres (68 Prozent). Diese Quote lässt sich nur senken, wenn es Dr. Dent gelingt, auch seine Praxiseinnahmen zu erhöhen. Dann würden die Kosten im Verhältnis zu den Praxiseinnahmen wieder 68 Prozent betragen und ihm würde ein Gewinnanteil von den Einnahmen in Höhe von 32 Prozent verbleiben. Rein rechnerisch müssten die Praxiseinnahmen hierzu um 5 Prozent steigen. Dazu möchte Dr. Dent die Behandlungszeit besser nutzen und seine Honorare moderat erhöhen:
- Durch eine noch bessere Taktung seiner eigenen Arbeit am Stuhl und der Auslastung seines PZR-Bereichs plant er, rd. 2 Prozent mehr an Praxiseinnahmen zu erzielen.
- Weitere 3 Prozent Erhöhung seiner Praxiseinnahmen möchte er durch Honoraranhebungen erreichen. Da bei ihm die KZV-Zahlungen knapp die Hälfte der Einnahmen ausmachen, muss er die Abrechnung mit den Patienten um 6 Prozent im Durchschnitt erhöhen, um sein Ziel zu erreichen. Sein konkreter Plan enthält neben höheren Zuzahlungen für Füllungen und einer Verkürzung der PZR-Behandlungen von 60 auf 50 Minuten noch höhere Abrechnungen der Implantologie und der Honorare für prothetische Versorgungen, die er durch niedrigere Fremdlabor- und Implantat-Kosten aus Sicht des Patienten ausgleichen möchte.
AUSGABE: ZP 7/2023, S. 11 · ID: 49543646