Pechsträhne
Gesetzliche Unfallversicherung greift auch bei einem Unfall auf dem Weg zum Briefkasten, um eine AU-Bescheinigung zu versenden
Der Weg zum Postbriefkasten, um eine Arbeitsunfähigkeits-(AU-) Bescheinigung an den Arbeitgeber zu übersenden, unterliegt dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) auf die Revision einer ...