Gesellschaftsrecht
GbR-Gesellschafter darf nicht wegen eigener Betroffenheit von der Willensbildung der GbR ausgeschlossen werden
Zu den Grundprinzipien des Rechtsstaats gehört es, dass niemand Richter in eigener Sache sein darf. In Bezug auf eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), einer bei Zahnärztinnen und Zahnärzten beliebten Gesellschaftsform, bedeutet ...