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BuchauszugOLG München präzisiert Umfang des Buchaus- zuganspruchs eines Versicherungsvertreters
| Das OLG München hat einige Klarstellungen zum Umfang des Anspruchs des Versicherungsvertreters auf Buchauszug nach § 87c HGB getroffen. Da über die einzelnen Auskunftsansprüche wiederholt gestritten wird, ist die Entscheidung sehr zu begrüßen und stärkt die Rechte des Vertreters. |
OLG nennt zusätzliche Auskunftspunkte bei Personenversicherungen
Neben der Bestätigung der bisher zugesprochenen Auskunftspunkte hat das OLG auch zusätzliche Auskünfte des Vertreters im Bereich der Personenversicherungen wie Lebens- Kranken- Pflege- Unfallversicherungen zugesprochen. Es hat auch begründet, warum diese für die Provisionsansprüche des Vertreters relevant sind (OLG München, Urteil vom 24.10.2024, Az. 23 U 3874/22, Abruf-Nr. 246269):
- Geburtsdatum/Eintrittsalter des Versicherungsnehmers... für Provisions- ansprüche des Vertreters relevant
- Prämienrelevante Sondervereinbarungen
- Versicherungssumme/Zeichnungssumme
- Eintritt und Datum des Versicherungsfalls
- Aufschubzeit
- Versicherungs-/Bewertungssumme, einschl. evtl. Erhöhungen der Ver- sicherungs-/Bewertungssummen
- Abweichung vom Regelprämiensatz
- Bei Dynamisierung des Vertrags: Erhöhung der Jahresprämie, bewertete Versicherungsprämie, Erhöhung der Versicherungssumme, Zeitpunkt der Erhöhung, Anpassungszeitraum, Steigerungssatz, ggf. Aussetzungszeiträume
OLG konkretisiert Informationen bei Vertragsstornierungen
Das OLG hat auch die Frage beantwortet, welche Informationen bei Vertragsstornierungen aufgrund Kündigungen oder Beitragsbeschränkungen nach Ende des Versicherungsvertretervertrags vom Versicherer geliefert werden müssen, wenn der Kunde im Anschluss an die Kündigung oder Beitragseinschränkung einen Ersatz- oder Ergänzungsvertrag über das gleiche versicherte Risiko oder Produkt beim Versicherer abgeschlossen hat. Nämlich:
- Name und Anschrift des Kunden... Ersatz- oder Ergänzungsvertrag erforderlich
- Art und Inhalt des Vertrags, der gekündigt oder in den Beiträgen reduziert wurde
- Versicherungsscheinnummer/Vertragsnummer des Vertrags
- Datum und Wirksamkeit der Kündigung oder Beitragsreduzierung
- Im Falle der Beitragsreduzierung die Höhe der Beitragsreduzierung
- Laufzeit des Anschluss-/Ergänzungsvertrags
- Höhe und Fälligkeit der Prämie des Anschluss- oder Ergänzungsvertrags
AUSGABE: VVP 4/2025, S. 5 · ID: 50308406