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VersicherungsrechtAktuelles aus dem Versicherungsrecht von A bis Z

Abo-Inhalt13.02.2025938 Min. Lesedauer

| Jeden Monat entscheiden deutsche Gerichte Hunderte von Streitigkeiten zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern (VN). Hier finden Sie die Quintessenz der wichtigsten Urteile und Beschlüsse von A bis Z – sortiert nach Personen- und Sachversicherung. |

Übersicht / Aktuelle Entscheidungen zur Personenversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

OLG Karlsruhe entscheidet zur konkreten Verweisung eines Profisportlers

Auch bei einem Profisportler, der die mit sehr hohem Einkommen verbundene Berufstätigkeit typischerweise nur für einen begrenzten Zeitraum und nicht bis zum Rentenalter ausüben kann, ist die bisherige Lebensstellung durch die zuletzt in gesunden Tagen ausgeübte – sportliche – Berufstätigkeit geprägt. Eine Verweisungstätigkeit, die die bisherige Lebensstellung wahren soll, darf deshalb auch hinsichtlich der Vergütung und Wertschätzung nicht spürbar unter dem Niveau dieses zuletzt ausgeübten Berufs liegen. In diesen Fällen kann allerdings eine deutlich höhere Einkommenseinbuße als gewöhnlich für die Wahrung der Lebensstellung unschädlich sein (OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.12.2024, Az. 12 U 34/24, Abruf-Nr. 246469).

Krankenversicherung

Krankentagegeldversicherung von Piloten: Sicht des fliegenden Personals ist entscheidend

Bis zu der für die Wiederaufnahme der Tätigkeit als Pilot erforderlichen Erteilung des sogenannten „Medical“ durch das Luftfahrt-Bundesamt besteht Fluguntauglichkeit des Piloten i. S. v. Abs. 3 der Tarifbedingungen zu § 1 MB/KT 2009. Das ergibt die Auslegung der Klausel. Die Klausel, die für fliegendes Personal Fluguntauglichkeit mit bedingungsgemäßer Arbeitsunfähigkeit gleichstellt, richtet sich ausschließlich an einen eng begrenzten – aus Piloten und Kabinenpersonal bestehenden – Personenkreis, auf dessen Sicht es insoweit bei der Auslegung ankommt (BGH, Urteil vom 27.11.2024, Az. IV ZR 42/24, Abruf-Nr. 245520).

Lebensversicherung

Nach Widerspruch: Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung einer fondsgebundenen Lebensversicherung

Bei der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung einer fondsgebundenen Lebensversicherung nach Widerspruch endet der Anspruch auf Herausgabe gezogener Nutzungen grundsätzlich nicht vor Herausgabe des Erlangten. Für die Beurteilung einer Bereicherung des Versicherers kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Erfüllung des Herausgabe- bzw. Ersatzanspruchs an (BGH, Urteil vom 11.12.2024, Az. IV ZR 191/22, Abruf-Nr. 245573).

Unfallversicherung

BGH: Kündigungsrecht in Verträgen über Unfall-Kombirente wirksam

In Verträgen über eine Unfall-Kombirente, in denen der Versicherer eine Leistung nach einem Unfall, nach definierter Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit bestimmter Organe oder der körperlichen und geistigen Fähigkeiten als Folge einzelner Krankheiten oder durch Unfall, bei Verlust einzelner Grundfähigkeiten und nach Feststellung einer Pflegestufe gemäß Sozialgesetzbuch verspricht, verstößt die Vereinbarung eines Rechts des Versicherers zur ordentlichen Kündigung in Nr. 10.2 Abs. 2 und 4 AUB 2008 nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB und benachteiligt den VN nicht unangemessen i. S. v. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB (BGH, Urteil vom 11.12.2024, Az. IV ZR 498/21, Abruf-Nr. 245973).

Übersicht / Aktuelle Entscheidungen zur Sachversicherung

Cyberversicherung

Betrügerische E-Mails: Cyberversicherer haftet nicht für solche Schäden

Eine Cyberversicherung haftet nicht für Schäden, die durch betrügerische E-Mails entstehen, weil es in solchen Fällen an der dafür notwendigen IT-Sicherheitsverletzung im Sinne des Teil A Ziff. 4 der AVB (Stand: 4/2019) fehlt. Weder liegt eine Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen (Teil A Ziffer 3.1 AVB) noch eine Vertraulichkeitsverletzung (Teil A Ziffer 3.2 AVB) noch eine Netzwerksicherheitsverletzung (Teil A Ziffer 3.3 AVB) vor (LG Hagen, Urteil vom 15.10.2024, Az. 9 O 258/23, Abruf-Nr. 245868).

DO-Versicherung

DO-Versicherung: Klausel über automatisches Vertragsende bei Insolvenz ist unwirksam

Eine Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer D&O-Versicherung, die ohne Berücksichtigung der sich aus § 11 Abs. 1 und 3 VVG ergebenden Mindestkündigungsfrist das automatische Ende des Versicherungsvertrags mit dem Ablauf der Versicherungsperiode vorsieht, in welcher der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Versicherungsnehmerin gestellt worden ist, ist unwirksam (BGH, Urteil vom 18.12.2024, Az. IV ZR 151/23, Abruf-Nr. 246075).

Gebäudeversicherung

BGH: Schwamm-Ausschlussklausel kann Gefährdung des Vertragszwecks sein

Der BGH hat zu einer Schwamm-Ausschlussklausel folgende Aussage getroffen: Der durchschnittliche VN erwartet von seiner Wohngebäudeversicherung einen umfassenden und – soweit sich aus ihr keine Einschränkungen ergeben – lückenlosen Schutz. In dieser Erwartung sieht er sich durch den weiten Bedingungswortlaut der Nr. 3.1 a) i. V. m. 3.3 VGB bestätigt. Dieses Hauptleistungsversprechen des Versicherers, einen – grundsätzlich umfassenden – Ausgleich für durch Leitungswasser verursachte Schäden am versicherten Gebäude zu gewähren, schränkt die Ausschlussklausel in Nr. 3.4 a) cc) VGB ein, indem sie die durch Schwamm verursachten Schäden ausnimmt. Nicht jede Begrenzung dieses Leistungsversprechens bedeutet allerdings für sich genommen eine Vertragszweckgefährdung. Eine Gefährdung des Vertragszwecks liegt erst vor, wenn die Einschränkung den Vertrag seinem Gegenstand nach aushöhlt und in Bezug auf das zu versichernde Risiko zwecklos macht. Der BGH hat dem OLG Köln nun aufgegeben, die AGB-rechtliche Wirksamkeit der Schwamm-Ausschlussklausel zu prüfen (BGH, Beschluss vom 13.11.2024, Az. IV ZR 212/23, Abruf-Nr. 245194).

Kfz-Versicherung

Überschrittener TÜV-Termin: Haftpflichtversicherer muss Mietwagenkosten erstatten

Ein Anspruch auf Ersatz von Mietwagenkosten kann nicht allein wegen eines überschrittenen Vorführtermins zur Haupt- und Abgasuntersuchung bei dem unfallbeschädigten Pkw verneint werden. Die Nutzung eines verkehrssicheren Pkw mit nach § 29 Abs. 7 S. 1 StVZO ungültig gewordener Prüfplakette ist nur dann rechtswidrig, wenn eine Behörde den Betrieb des Fahrzeugs untersagt oder beschränkt hat (BGH, Urteil vom 03.12.2024, Az. VI ZR 117/24, Abruf-Nr. 246194).

Versicherer muss Detektivbericht nach geheimer Observation offenlegen

Beauftragt ein Versicherer im Rahmen der Anspruchsprüfung ein Detektivbüro mit der Observation des Anspruchstellers und werden dabei personenbezogene Daten erfasst, kann Betroffenen im Einzelfall ein Auskunftsrecht zu den gesammelten personenbezogenen Daten zustehen (OLG Oldenburg, Urteil vom 09.04.2024, Az. 13 U 48/23, Abruf-Nr. 242789, rechtskräftig).

Serverausfall beim Hersteller bringt Reparaturverzögerung

Führt ein tagelanger Serverausfall dazu, dass die im Zuge einer Unfallschadenreparatur ausgetauschte Lenkung nicht auf das Fahrzeug „angelernt“ werden kann, was dessen sichere Nutzung beeinträchtigt, ist das ein Umstand, den der Schädiger zu vertreten hat (LG Baden-Baden, Urteil vom 18.10.2024, 2 O 28/24, Abruf-Nr. 244652, eingesandt von Rechtsanwalt Sven Wilhelm, Bühl-Altschweier).

Versandkosten für im Ausland zu beschaffende Ersatzteile sind erstattungsfähig

Wird ein Bus in Polen hergestellt und müssen auch die Ersatzteile dort beschafft werden, sind anfallende Versandkosten für die Teile erstattungsfähig. Das gilt auch bei der fiktiven Abrechnung (AG Ulm, Urteil vom 29.05.2024, Az. 1 C 233/24, Abruf-Nr. 242964, eingesandt von Rechtsanwältin Daniela Safronow, Laupheim).

Wohngebäudeversicherung

BGH: Klausel zur Einhaltung von Sicherheitsvorschriften wirksam – kein Verstoß gegen Transparenzgebot

Eine Klausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Wohngebäudeversicherung, die dem VN vor Eintritt des Versicherungsfalls die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften aufgibt, verstößt nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB und benachteiligt den VN nicht unangemessen i. S. v. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB (BGH, Urteil vom 25.09.2024, Az. IV ZR 350/22, Abruf-Nr. 244335).

Weiterführender Hinweis
  • Wer nach diesem ersten Überblick tiefer einsteigen möchte, findet alle Urteile im Volltext auf iww.de/vvp. Geben Sie dazu in den Suchschlitz (oben rechts auf der Website) die genannte sechsstellige Abruf-Nr. ein.

AUSGABE: VVP 4/2025, S. 23 · ID: 50236803

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