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LebensversicherungHöchstrechnungszins in der Lebensversicherung ist zum 01.01.2025 auf ein Prozent gestiegen
| Zum 01.01.2025 wurde der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung von zuletzt 0,25 Prozent auf ein Prozent erhöht. |
Zu unterscheiden ist der Höchstrechnungszins vom Garantiezins, den Lebensversicherer individuell auf ihre Produkte gewähren. Der Höchstrechnungszins gibt den maximal zulässigen Zins an, mit dem die Lebensversicherer die Deckungsrückstellung für die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen diskontieren dürfen. Da die Versicherer in der Vergangenheit die gesetzliche Obergrenze als Garantiezins für die Ermittlung der Leistungen ihrer Verträge in der Regel übernommen haben, werden Höchstrechnungszins und Garantiezins oft synonym verwendet. Bei aktuellen Gestaltungen von Lebensversicherungen, bei denen bspw. nur ein Teil der Summe der gezahlten Beiträge garantiert wird, gibt es einen derart einheitlichen Garantiezins für die Ermittlung der Leistungen konstruktionsbedingt nicht mehr.
Die Anhebung des Höchstrechnungszinses gilt für Neuverträge mit Garantien des Versicherers, die ab der Anhebung, d. h. ab dem 01.01.2025, geschlossen werden. Allerdings bieten etliche Lebensversicherer auch für im Jahr 2024 abgeschlossene Verträge Anpassungs- bzw. Umstellungsoptionen an. Details sind bei den jeweiligen Gesellschaften zu erfragen.
AUSGABE: VVP 1/2025, S. 1 · ID: 50266120