Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage

Gesetzliche UnfallversicherungTreppensturz auf dem Weg ins Home-Office ist Arbeitsunfall

Abo-Inhalt13.12.20211184 Min. Lesedauer

| Ein Beschäftigter, der auf dem morgendlichen erstmaligen Weg vom Bett ins Home-Office stürzt, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das BSG im Fall eines Mannes entschieden, der auf der Wendeltreppe gestürzt war, die von den Wohnräumen in die Büroräume führte. |

Begründung des BSG: Das Beschreiten der Treppe ins Home-Office diente nach den verbindlichen Feststellungen der Vorinstanz allein der erstmaligen Arbeitsaufnahme und ist deshalb als Verrichtung im Interesse des Arbeitgebers als Betriebsweg versichert (BSG, Urteil vom 08.12.2021, Az. B 2 U 4/21 R, Abruf-Nr. 226274).

Weiterführender Hinweis
  • Rechtsprechungsübersicht „Arbeitsunfall in der Unfallversicherung“ auf vvp.iww.de → Abruf-Nr. 43957341

AUSGABE: VVP 1/2022, S. 2 · ID: 47884998

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2022

Bildrechte