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Gesetzliche UnfallversicherungKein unfallversicherungsrechtlicher Gemeinnützigkeitsbegriff
Leseprobe10.12.20211184 Min. Lesedauer
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BSG bestätigt Vorinstanzen
| Ein Profifußballverein ist nicht wegen Gemeinnützigkeit von bestimmten Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung befreit, wenn das Finanzamt ihn als körperschaftsteuerpflichtig eingestuft hat. Einen eigenständigen unfallversicherungsrechtlichen Begriff der Gemeinnützigkeit gibt es nicht (BSG, Urteil vom 08.12.2021, Az. B 2 U 12/20 R, Abruf-Nr. 226275). |
AUSGABE: VVP 1/2022, S. 3 · ID: 47885016
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