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WiderspruchRückabwicklung einer fondsgebundenen Lebensversicherung

Abo-Inhalt10.03.20253549 Min. Lesedauer

| Bei der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung einer fondsgebundenen Lebensversicherung nach Widerspruch endet der Anspruch auf Herausgabe gezogener Nutzungen grundsätzlich nicht vor Herausgabe des Erlangten. |

Das folgt aus einem Urteil des BGH (11.12.24, IV ZR 191/22, Abruf-Nr. 245573).Zur Höhe des vom VR zurückzuerstattenden Betrags stellte der BGH klar, dass grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Erfüllung des Herausgabe- bzw. Ersatzanspruchs abzustellen ist.

Merke | Die positive Entwicklung des Fondswerts in der Zeit nach der Ausübung des Widerspruchs kommt dem VN als Bereicherungsgläubiger, nicht dagegen dem VR als Bereicherungsschuldner zugute.

AUSGABE: VK 3/2025, S. 37 · ID: 50323470

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