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BerufshaftpflichtversicherungPartnergesellschaft hat keinen Direktanspruch gegen die Berufshaftpflichtversicherung der Gesellschaft

Abo-Inhalt12.03.20251 Min. Lesedauer

| Bei einer Partnerschaftsgesellschaft mbB ergibt sich aus § 8 Abs. 4 S. 2 PartGG i. V. m. § 115 VVG nur ein Direktanspruch gegen die Berufshaftpflichtversicherung der Gesellschaft, wenn die Voraussetzungen des § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 oder Nr. 3 VVG erfüllt sind. |

Hierauf wies das OLG Köln hin (23.10.24, 16 U 139/23, Abruf-Nr. 246666). Nach der Entscheidung ist § 8 Abs. 4 S. 2 PartGG keine Rechtsfolgenverweisung auf § 115 Abs. 1 VVG. Es ist also nicht so, dass es auf das Vorliegen der dort geregelten Voraussetzungen für einen Direktanspruch nicht ankommt.

AUSGABE: VK 3/2025, S. 38 · ID: 50323474

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