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VersicherungsrechtAktuelles aus dem Versicherungsrecht von A bis Z
| Jeden Monat entscheiden deutsche Gerichte Hunderte von Streitigkeiten zwischen VN und VR. Hier finden Sie die Quintessenz der wichtigsten Urteile und Beschlüsse von A bis Z – sortiert nach Personen- und Sachversicherung. |
Übersicht / Aktuelle Entscheidungen zur Personenversicherung |
Berufsunfähigkeitsversicherung |
BGH: Klauseln über Überschussbeteiligung in BU-Bedingungen in Zusammenhang mit Telematiktarif unwirksam Die von einem VR in seinen Bedingungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung verwendeten Klauseln über die Überschussbeteiligung in Zusammenhang mit sog. Telematiktarifen sind unwirksam. Informationsklauseln können den VN unangemessen benachteiligen, wenn er auch das Übermittlungsrisiko trägt, obwohl er es nicht zu vertreten hat (BGH 12.6.24, IV ZR 437/22, Abruf-Nr. 242213). |
Krankenversicherung |
BGH: Beitragserhöhung in der PKV und die Limitierungsmaßnahmen des Versicherers Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Nachkalkulation, die zu einer Beitragserhöhung führt, bleibt unabhängig davon wirksam, ob die – nachgelagerte – Limitierungsmaßnahme fehlerfrei erfolgt ist. Der VN muss beweisen, dass die Limitierungsentscheidung den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht und er hierdurch in seinen Rechten beeinträchtigt ist (BGH 20.3.24, IV ZR 68/22, Abruf-Nr. 240486). |
OLG Frankfurt a. M. bejaht Krankentagegeld bei „Fluguntauglichkeit“ Stellt eine private Krankentagegeldversicherung die „Fluguntauglichkeit“ der „Arbeitsunfähigkeit“ gleich, ist Krankentagegeld auch während der Dauer eines verpflichtenden behördlichen Prüfungsverfahrens bis zu dem Tag zu zahlen, an dem das Luftfahrtbundesamt die positive Feststellung der wiedererlangten Flugtauglichkeit trifft (OLG Frankfurt a. M. 1.3.24, 7 U 96/20, Abruf-Nr. 243180; entgegen OLG Köln 17.12.19, 9 U 195/18, Abruf-Nr. 243181). |
Pflegeversicherung |
OLG Karlsruhe – und das Recht auf Beitragserhöhung Ein Recht des VR zur Beitragserhöhung für eine zur Pflegetagegeldversicherung zusätzlich vereinbarte Beitragsbefreiungskomponente folgt nicht schon daraus, dass eine Beitragserhöhung für den im Versicherungsfall beitragsfrei zu stellenden Tarif erfolgt und in den AVB vereinbart ist, dass die „Beitragsbefreiung (...) stets für den gesamten Beitrag der versicherten Pflegegeld-Tarifstufen vereinbart sein“ muss (OLG Karlsruhe 9.7.24, 12 U 167/22, Abruf-Nr. 243182). |
Lebensversicherung |
OLG Karlsruhe konkretisiert fehlerhafte Widerspruchsbelehrung im Policenmodell Eine Widerspruchsbelehrung im Policenmodell ist fehlerhaft, wenn dort der Fristbeginn allein an den Erhalt des Versicherungsscheins geknüpft ist. Dieser Belehrungsmangel ist nicht so geringfügig, dass er im Ergebnis folgenlos bliebe (OLG Karlsruhe 18.6.24, 12 U 203/23, Abruf-Nr. 243183). |
Rentenversicherung |
Unzureichende Verbraucherinformationen – Anwendung des Policenmodells Unzureichende Verbraucherinformationen beim Abschluss einer fondsgebundenen Rentenversicherung 2007 führen zur Anwendung des Policenmodells, weshalb sich die Belehrung über die Widerspruchsmöglichkeit trotz angedachten Antragsmodells an § 5a VVG a. F. zu messen hat. Dieser Rechtsfolge kann § 242 BGB nicht entgegengehalten werden (OLG Dresden 30.4.24, 3 U 1427/23, Abruf-Nr. 243184). |
Übersicht / Aktuelle Entscheidungen zur Sachversicherung |
Kfz-Versicherung |
Erst kein Geld, dann keine Ersatzteile – Nutzungsausfallentschädigung für insgesamt 57 Tage zugesprochen Überfordert die Reparatur den Geschädigten finanziell, muss er nicht in Vorleistung treten. Voraussetzung ist, dass er den VR insoweit gewarnt hat. Wird dann unverzüglich nach Bestätigung der Kostenübernahme durch den VR mit der Reparatur begonnen, muss der VR den erweiterten Ausfallschaden erstatten. Sind dann Teile nicht lieferbar, sodass sich die Fertigstellung der Reparatur verzögert, geht auch diese Erweiterung des Ausfallschadens zulasten des VR. Das gilt umso mehr, wenn der Geschädigte dem VR frühzeitig mitgeteilt hat, welche Teile fehlen (AG Zittau, Zweigstelle Löbau 16.7.24, 8 C 119/24, Abruf-Nr. 242741). |
AG Peine und AG Braunschweig einer Meinung: Nutzungsausfall gibt es auch für den Tag der Begutachtung Der Schädiger ist verpflichtet, für den Tag der Begutachtung des verunfallten Fahrzeugs die Nutzungsausfallentschädigung zu zahlen. Das gilt selbst dann, wenn die tatsächliche Beeinträchtigung durch die Begutachtung gering ist. Denn eine freie Nutzung des Fahrzeugs ist am Tag der Begutachtung nicht bzw. nur mit Einschränkungen möglich gewesen (AG Peine 3.7.24, 5 C 541/22, Abruf-Nr. 242644; AG Braunschweig 13.5.24, 121 C 1470/23, Abruf-Nr. 242645, beide eingesandt von Rechtsanwalt Tim Rischmüller, Braunschweig). |
Elf Tage Verzögerung wegen Werkstattauslastung: AG Rheinberg hat Mietwagenkosten zugesprochen Entschließt sich der Geschädigte zur Reparatur des unfallbedingt nicht mehr nutzbaren Fahrzeugs, ist die von ihm ausgewählte Werkstatt aber so ausgelastet, dass vom Reparaturauftrag bis zum Reparaturbeginn elf Tage verstreichen, sind die Mietwagenkosten auch für diese Zeitspanne unproblematisch zu erstatten (AG Rheinberg 3.7.24, 11 C 16/24, Abruf-Nr. 242788, eingesandt von Rechtsanwalt Oliver Güldenberg, Duisburg/Voerde). |
Umrüstung auf corporate identity-Firmenfarbe: Kosten auch bei fiktiver Abrechnung zu erstatten Kommt es für einen Geschädigten auf die Firmenfarbe (hier: Postgelb) im Hinblick auf den Wiedererkennungswert an, hat er auch Anspruch auf ein Fahrzeug dieser Farbe. Gibt es keinen funktionierenden Gebrauchtwagenmarkt für Fahrzeuge mit dieser Farbe, weil alle am Markt befindlichen Fahrzeuge in dieser Farbe ausgemusterte Fahrzeuge dieses Geschädigten sind, sind die Kosten der Umrüstung eines passenden Gebrauchtfahrzeugs auf diese Farbe auch bei fiktiver Abrechnung (also ohne Nachweis eines Ersatzkaufs mit Umrüstung) zu erstatten, so das AG Köln in enger Anlehnung an die Taxi-Entscheidung des BGH (23.5.17, VI ZR 9/17, Abruf-Nr. 194757; AG Köln 1.7.24, 273 C 180/23, Abruf-Nr. 242642, eingesandt von Rechtsanwalt Leif Kroll, Berlin). |
Gutachterkosten: Sachverständiger muss nicht zwingend kürzesten Weg nehmen Wenn ein etwas längerer Fahrweg im Hinblick auf den ersparten Zeitaufwand sinnvoll ist, weil die Fahrt über den kürzesten Weg beschwerlich und zeitaufwendiger ist, kann der Schadengutachter die längere Strecke nehmen und abrechnen. Ihm kann nicht zugemutet werden, die kürzeste Strecke zu fahren. Es ist vielmehr angemessen, dem Gutachter die gefahrenen Kilometer für die zeitsparendere Strecke zu erstatten (AG Nördlingen 24.6.24, 5 C 96/24, Abruf-Nr. 242643, eingesandt von Rechtsanwalt Mario Müller, Wemding). |
AUSGABE: VK 10/2024, S. 179 · ID: 50156849