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Vereinsbesteuerung Entgelt für Sportunterricht an Schulen fällt beim Sportverein in den Zweckbetrieb

Abo-Inhalt28.03.20251 Min. Lesedauer

| Für Sportvereine, die in Schulen Sportunterricht erteilen, gilt diese Tätigkeit als sportliche Veranstaltung i. S. v. § 67a AO. Das hat die OFD Frankfurt am Main mitgeteilt. |

Nach Ansicht der OFD gilt das unabhängig von der Ausgestaltung der Leistungsbeziehungen. Begünstigt ist also sowohl die Gestaltung, dass Sportvereine ihre Sportangebote unmittelbar gegenüber den Schülern anbieten, als auch, dass die Sportvereine in einer Leistungsbeziehung mit den Schulen stehen und mit der Durchführung des Sportunterrichts in das Betreuungsangebot der jeweiligen Schule eingebunden sind. Die Folge ist, dass Entgelte, die der Sportverein für den Unterricht bekommt, ertragsteuerfrei sind, wenn sie inkl. Umsatzsteuer 45.000 Euro im Jahr nicht übersteigen (OFD Frankfurt am Main, Rundverfügung vom 09.12.2024, Az. S 0186a A – 00013-0357 – St 53).

AUSGABE: VB 4/2025, S. 1 · ID: 50328555

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