FeedbackAbschluss-Umfrage
VBVereinsBrief

UmsatzsteuerKostenteilungsgemeinschaft: BFH erweitert Anwendungsbereich

Abo-Inhalt04.02.20252807 Min. Lesedauer

| Auch Verwaltungsleistungen, die ein Verband für seine Mitglieder erbringt, können nach § 4 Nr. 29 UStG steuerbefreit sein. Wann das der Fall ist, hat der BFH entschieden. |

Hintergrund | § 4 Nr. 29 UStG ermöglicht es selbstständigen Personenzusammenschlüssen, unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit zu werden. Dazu müssen die Mitglieder nicht steuerbare, dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten ausüben oder steuerfreie Leistungen erbringen. Die Leistungen des Zusammenschlusses müssen unmittelbar für die begünstigten Zwecke der Mitglieder verwendet werden, und es darf keine Wettbewerbsverzerrung entstehen.

Die Finanzverwaltung ist dabei der Ansicht, dass Tätigkeiten, die lediglich mittelbar der Ausführung von nicht steuerbaren oder steuerfreien Umsätzen der Mitglieder dienen oder von den Mitgliedern für solche bezogen werden (z. B. allgemeine Verwaltungsleistungen), nicht unter die Befreiung fallen, weil sie diese allenfalls fördern und nicht dem begünstigten Zweck als solchem dienen (BMF, Schreiben vom 19.07.2022, Az. III C 3 – S 7189/20/10001 :001, Abruf-Nr. 230404). Dagegen hat sich jetzt der BFH positioniert. Er hat klargestellt, dass Geschäftsführungsleistungen eines Mitglieds an die Gemeinschaft nicht automatisch zu steuerpflichtigen Leistungen der Gemeinschaft an ihre Mitglieder führen (BFH, Beschluss vom 04.09.2024, Az. XI R 37/21, Abruf-Nr. 245807).

AUSGABE: VB 2/2025, S. 2 · ID: 50300666

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2025

Bildrechte