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GemeinnützigkeitWeniger Bürokratie im Vereinssteuerrecht: Bundesratsinitiative

Leseprobe25.07.2024231 Min. Lesedauer

| Das Bayerische Landeskabinett hat eine Bundesratsinitiative zum Bürokratieabbau im Steuerrecht beschlossen. Gefordert werden darin auch eine Reihe von Verbesserungen im Gemeinnützigkeitsrecht. |

Das sind u. a.

  • die Abschaffung der Vorschrift zur zeitnahen Mittelverwendung,
  • die Anhebung der Freigrenze für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetrieb von 45.000 auf 55.000 Euro und die Einführung einer durchschnittlichen Dreijahresbetrachtung dieser Freigrenze,
  • eine pauschale Aufwandsentschädigung für Helfer bei Vereinsfesten,
  • eine Anhebung der Ehrenamtspauschale auf 1.000 Euro und des Übungsleiterfreibetrags auf 3.500 Euro,
  • die Einführung eines Steuerabzugs für unentgeltlich tätige Funktionäre oder Helfer im Verein in Höhe von 420 Euro,
  • eine Anhebung der Umsatzgrenze für den pauschalen Vorsteuerabzug von derzeit 45.000 Euro auf 55.000.

Wichtig | Die Abschaffung des Gebots zur zeitnahen Mittelverwendung hat bereits Eingang in den Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetz gefunden (Abruf-Nr. 242876). Mehr dazu lesen Sie auch auf den Seiten 4 bis 7 dieser Ausgabe.

AUSGABE: VB 8/2024, S. 2 · ID: 50108011

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