Mai 2024
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GutachterkostenWeitere Gerichte lehnen ein Zeithonorar für SV ab
Abo-Inhalt24.04.2024617 Min. Lesedauer
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Zeithonorar-
kampagne läuft ins Leere
| Und auch in dieser UE-Ausgabe geht es mit der Liste der Gerichte weiter, die der These eines Versicherers, die Schadengutachter müssten ihr Honorar am Zeitaufwand bemessen, ablehnend begegnen. |
- AG Betzdorf, Urteil vom 27.03.2024, Az. 34 C 185/23, Abruf-Nr. 241073, eingesandt von Rechtsanwalt Hans Jürgen Palm, HELIS, Hürth
- AG Dillingen an der Donau, Urteil vom 12.04.2024, Az. 2 C 438/23, Abruf-Nr. 241074, eingesandt von Rechtsanwältin Birgit Schwarz, Weißenhorn
- AG Frankfurt a. M., Urteil vom 21.11.2023, Az. 29 C 3741/23, Abruf-Nr. 241075, eingesandt von Sachverständiger Michael Ernst, Frankfurt
- AG Laufen, Urteil vom 17.04.2024, Az. 1 C 82/24, Abruf-Nr. 241076, eingesandt von Rechtsanwalt Hans-Jörg Schwarzer, Berchtesgaden
Zudem haben UE-Leser viele Urteile zugesandt, in denen das Gericht das Pauschalhonorar akzeptiert, ohne ausdrücklich die Anwendung eines Zeithonorars abzulehnen. Da muss man also aus den Angaben des Einsenders wissen, dass sich der Rechtsstreit um diese Frage drehte. Weil das aber nicht aus dem Urteil heraus erkennbar ist, veröffentlicht UE diese in dieser Liste nicht.
- Rechtsprechungsübersicht „Gutachtenkosten: SV-Zeithonorarkampagne läuft ins Leere“ → Abruf-Nr. 49868696
- Rechtsanwaltstextbaustein RA065: Klagebaustein gegen die LogiCheck Argumente Zeithonorar und diverse Nebenkosten → Abruf-Nr. 49585910
AUSGABE: UE 5/2024, S. 2 · ID: 50007601
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