FeedbackAbschluss-Umfrage

GutachterkostenSchadengutachten für Fahrrad bei WBW von nur 300 Euro – AG Cochem sieht Geschädigten geschützt

Abo-Inhalt23.04.2024390 Min. Lesedauer

| Auch bei einem niedrigen Wiederbeschaffungswert (WBW) eines Fahrrads von 300 Euro kann die Einholung eines Schadengutachtens schadenrechtlich erforderlich sein. Es kann für eine „Fahrradgutachten-Bagatellgrenze“ nicht allein auf den WBW abgestellt werden, so das AG Cochem. Bereits vor diesem Hintergrund der voraussichtlichen Reparaturkosten in dem Fall von brutto 2.300 Euro ist zweifelhaft, ob sich dem Geschädigten aufdrängen musste, dass die Sachverständigenkosten weit über dem Schadensbetrag liegen würden. |

Dass möglicherweise der Schadengutachter den Hinweis hätte geben müssen, dass hier eine kurze gutachterliche Stellungnahme zum WBW statt eines aufwendigen Gutachtens ausgereicht hätte, spielt für den Geschädigten keine Rolle. Denn ein solcher Fehler des Gutachters ist ihm nicht zuzurechnen (AG Cochem, Urteil vom 08.11.2023, Az. 22 C 130/23, Abruf-Nr. 241077).

Wichtig | Die Nichtzurechnung der Gutachter-Fehlleistung, nicht auf einen günstigeren Weg hinzuweisen, gilt nur, wenn der Geschädigte selbst klagt. Aus abgetretenem Recht wird sich der Gutachter damit auseinanderzusetzen haben (BGH, Urteil vom 12.03.2024, Az. VI ZR 280/22, Abruf-Nr. 240862).

AUSGABE: UE 5/2024, S. 2 · ID: 50007793

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2024

Bildrechte