Mai 2024
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GutachterkostenGutachter reist im ländlichen Raum aus 25 km Entfernung an – AG Laufen nickt Kosten ab
Leseprobe22.04.2024622 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
Gericht sieht keinen Verstoß gegen Schadenminderungspflicht
| Fahrtkosten für insgesamt 50 km Fahrtstrecke in der Rechnung für das Schadengutachten gehen jedenfalls im ländlichen Raum in Ordnung. Einen Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht hat das AG Laufen bei einer einfachen Fahrtstrecke von 25 km und der Gesamtfahrstrecke von 50 km nicht gesehen. 70 Cent pro km sind in Ordnung (AG Laufen, Urteil vom 17.04.2024, Az. 1 C 82/24, Abruf-Nr. 241076, eingesandt von Rechtsanwalt Hans-Jörg Schwarzer, Berchtesgaden). |
AUSGABE: UE 5/2024, S. 1 · ID: 50007778
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