März 2025
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UmsatzsteuerBescheinigungen über die Erbringung von Bildungsleistungen sollen weiterhin Gültigkeit behalten
Abo-Inhalt31.01.20251 Min. Lesedauer
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BMF-Schreiben soll zur Anerkennung von Bescheinigungen Klarheit schaffen
| Bescheinigungen über die Erbringung von Schul- und Hochschulunterricht, Aus- und Fortbildungsleistungen oder berufliche Umschulungen, die die zuständige Landesbehörde vor dem 01.01.2025 ausgestellt hat, sollen auch nach Anpassung des § 4 Nr. 21 UStG weiter gültig sein und als Nachweis für die Umsatzsteuerbefreiung anerkannt werden; und zwar bis zum Ablauf eines Gültigkeitszeitraums oder bis zum Widerruf. Dies sieht ein im Entwurf vorliegendes BMF-Schreiben vor, das zur Neufassung von Abschn. 4.21. UStAE geplant ist. |
- BMF, Entwurf eines Schreibens, Az. III C 3 – S 7179/00054/0002/006 → Abruf-Nr. 246102
- Beitrag „Entwurf eines BMF-Schreibens zur Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen liegt vor“, SB 2/2025, Seite 21 → Abruf-Nr. 50299610
AUSGABE: SB 3/2025, S. 41 · ID: 50299504
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