Apr. 2023
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Zweckbetriebe/UmsatzsteuerSportliche Veranstaltung und Zweckbetrieb nach § 67a Abs. 3 S. 1 AO
Abo-Inhalt03.04.20231862 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
BFH hat Grundsatzentscheidung gefällt
| Bei einem Sportverein liegt kein Zweckbetrieb nach § 67a Abs. 3 S. 1 AO vor, wenn mangels ausreichender Aufzeichnungen nicht nachvollziehbar und nachprüfbar ist, inwieweit die Zahlungen des Vereins nur tatsächlichen Aufwand der einzelnen Sportler abdecken oder über Aufwandsersatz hinausgehen (BFH, Beschluss vom 03.08.2022, Az. XI R 11/19, Abruf-Nr. 232946). |
AUSGABE: SB 4/2023, S. 65 · ID: 48972053
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