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EinkommensteuerBeim BFH: Zahlungen des Jugendamts für Erziehungsfachstelle
Abo-Inhalt23.03.20234097 Min. Lesedauer
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Steuerpflichtiges Entgelt oder steuerfreie Beihilfe?
| Für Stiftungen mit Angeboten rund um die stationäre Jugendhilfe könnte ein beim BFH anhängiges Verfahren interessant sein. Konkret geht es um die Zahlungen des Jugendamts für Erziehungsfachstellen. |
Der BFH muss sich unter dem Az. VIII R 19/22 mit folgenden Fragen befassen:
- Sind Zahlungen des Jugendamts auf der Grundlage von § 27 i. V. m. § 35a SGB VIII für die Vollzeitbetreuung von Kindern im Haus desjenigen, der eine sog. Erziehungsfachstelle betreibt, als steuerpflichtiges Entgelt oder steuerfreie Beihilfe im Sinne des § 3 Nr. 11 EStG zu behandeln?
- Handelt es sich bei diesen Zahlungen um solche im Rahmen einer Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII oder einer sonstigen betreuten Wohnform nach § 34 SGB VIII?
AUSGABE: SB 4/2023, S. 66 · ID: 49269003
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