Dez. 2022
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SpendenSpendenabzug trotz Vermögensübertragung ausgeschlossen?
Abo-Inhalt10.11.202210135 Min. Lesedauer
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BFH muss drei Fragen zum Spendenabzug bei Stifter klären
| Der BFH wird sich mit dem Spendenabzug bei einem Stifter befassen, nachdem er die Revision gegen ein Urteil des FG Sachsen zugelassen hat. Konkret geht es in dem Musterprozess mit dem Az. X R 4/22 um folgende drei Fragen: |
- 1. Ist ein Spendenabzug trotz einer Vermögensübertragung an eine Stiftung ausgeschlossen, wenn der Stifter in einem zeitlichen Zusammenhang mit der Vermögensübertragung ein verzinsliches Darlehen von der Stiftung erhält, mit dessen Erträgen diese ihre steuerbegünstigten Zwecke fördert?
- 2. Führt jeder wie auch immer geartete Vorteil des Stifters bei der Hingabe von Zahlungen an eine von ihm gegründete Stiftung dazu, dass der Spendenabzug versagt wird?
- 3. Ist bei der Hingabe von Darlehen der Stiftung an den Stifter aus vom Stifter eingebrachten Beträgen generell ein Vorteil des Stifters anzunehmen?
SB stellt Ihnen das Urteil des FG Sachsen vom 12.07.2021 (Az. 5 K 1378/19, Abruf-Nr. 232025) und seine Relevanz für die Praxis in einer der nächsten Ausgaben vor.
AUSGABE: SB 12/2022, S. 221 · ID: 48732871
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