Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
SBStiftungsBrief

FamilienstiftungGesonderte Feststellung des Einlagekontos einer Familienstiftung?

Abo-Inhalt28.04.20224623 Min. Lesedauer

| Für eine rechtsfähige Stiftung, die Leistungen i. S. v. § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG gewähren kann, ist gemäß § 27 Abs. 7 i. V. m. Abs. 1 KStG ein steuerliches Einlagekonto zu führen und dessen Bestand nach § 27 Abs. 2 KStG gesondert festzustellen. Diese Auffassung vertritt das FG Nürnberg im Fall einer rechtsfähigen Familienstiftung. Letztlich entscheiden muss aber der BFH. |

Das FG ist der Ansicht, dass auch hinsichtlich von Vermögensmassen eine gesonderte Feststellung des Einlagekontos vorzunehmen ist und insbesondere der Wortlaut von § 27 Abs. 7 KStG, der die sinngemäße Geltung nur für Körperschaften und Personenvereinigungen anordnet, nicht entgegensteht (FG Nürnberg, Urteil vom 15.06.2021, Az. 1 K 513/18, Abruf-Nr. 228450). Weil die Rechtssache aber höchstrichterlich noch nicht entschieden ist, hat das FG die Revision zugelassen. Die Stiftung hat sie eingelegt. Das Az. beim BFH lautet I R 46/21. SB wird das Urteil für Sie in der Juni-Ausgabe analysieren und zeigen, welches Potenzial sich daraus ergeben (kann).

AUSGABE: SB 5/2022, S. 81 · ID: 48158634

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2022

Bildrechte