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StatistikE-Commerce, Exportkontrolle & Strafverfahren – der Zoll zieht Bilanz 2024
| Die Zollverwaltung leitete 2024 insgesamt 96.813 Strafverfahren im grenzüberschreitenden Warenverkehr ein, ein Anstieg von 6 % gegenüber 2023. Gerichte verhängten 1.277 Jahre Freiheitsstrafe und 30,4 Mio. EUR Geldstrafen. Etwa 20.000 dieser Verfahren betrafen Verstöße im Zusammenhang mit gewerblichen Ein- oder Ausfuhren, darunter rund 1.300 außenwirtschaftsrechtliche Verfahren – 14 % mehr als im Vorjahr (1.127) und fast zehnmal so viele wie in 2021, zu Beginn des russischen Angriffskriegs. |
1. Mehr Zollanmeldungen, weniger Zoll
Im gleichen Zeitraum wurden Waren im Gesamtwert von rund 1,34 Bio. EUR zollrechtlich behandelt – darunter 629,3 Mrd. EUR Einfuhren (2023: 642,9 Mrd. EUR) und 709,9 Mrd. EUR Ausfuhren (2023: 715,0 Mrd. EUR).
Die Zahl der abgefertigten Einzelpositionen stieg deutlich auf 595 Mio., davon 345,4 Mio. im Import (2023: 170,6 Mio.) und 242 Mio. im Export (2023: 235,4 Mio.).
Trotz dieser Zunahme sank das Aufkommen an festgesetzten Zöllen von 5,22 Mrd. EUR 2023 auf 4,65 Mrd. EUR in 2024 – ein Rückgang um rund 11 %.
2. Mehr Ware, sinkender Zollwert – Plattformhandel fordert den Zoll heraus
Der leicht rückläufige Warenwert bei gleichzeitig stark gestiegenen Einzelpositionen in Zollanmeldungen deutet auf eine Zunahme kleinteiliger, niedrigwertiger Importsendungen hin – insbesondere im Bereich E-Commerce.
Plattformen wie Temu oder SHEIN scheinen sich von öffentlichen Vorwürfen über Zollumgehung bislang kaum beeindrucken zu lassen. Die Zahl der auf diesem Weg in den freien Verkehr gebrachten Sendungen ist gegenüber dem Vorjahr um mehr als 320 % gestiegen. Die Masse an Einzelsendungen stellt die Zollstellen zunehmend vor logistische Herausforderungen.
Auch die Ergebnisse des Prüfungsdienstes spiegeln die Entwicklung wider:
2024 wurden Abgaben in Höhe von 431,5 Mio. EUR nacherhoben – ein Plus von knapp 47 % gegenüber dem Vorjahr (295,1 Mio. EUR). Gleichzeitig sanken die Erstattungen deutlich auf 74,7 Mio. EUR (2023: 141,2 Mio. EUR).
Fazit | Die Zunahme der Strafverfahren bei gleichbleibendem Gesamtvolumen der Geldstrafen deutet auf viele eher geringfügige Verstöße hin. Insbesondere viele Strafverfahren wegen möglicher Verstöße gegen das Russland-Embargo lassen sich auf Verfahrenseinleitungen der Zollämter zurückführen, die aufgrund einer internen Weisung nicht anders verfahren können. |
AUSGABE: PStR 8/2025, S. 190 · ID: 50455516