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BerufsstatistikAktuelle statistische Daten zur Zahnarztpraxis
| Anfang 2022 hatten wir in einem Beitrag darauf hingewiesen, dass die statistischen Erhebungen zu Zahnarztpraxen sowohl seitens des Statistischen Bundesamtes als auch seitens der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung neu strukturiert worden sind, aber nicht nach gleichen Kriterien ausgewiesen werden. Die statistische Veröffentlichung der Bundeszahnärztekammer ergänzt die genannten Publikationen mit Daten zur Ausbildungssituation, Altersstruktur der Zahnärzte und andere Daten, die das ökonomische Geschehen abrunden. Die aktuell verfügbaren Angaben beziehen sich meistens auf die Jahre 2021 und 2022, in Einzelfällen auch auf 2023, und wurden im Jahr 2024 oder früher publiziert. |
Inhaltsverzeichnis
- 1. Datengrundlage
- 2. Umsatz, Kosten und Gewinn laut steuerlicher Einnahmen-Überschussrechnung je Inhaber
- 3. Kostenstruktur in % der Gesamtkosten je Inhaber
- 4. Struktur der Zahnärzteschaft
- 5. Ausbildungssituation (BZÄK S. 100 ff.)
- 6. Arbeitszeiten je Inhaber (KZV 5.29)
- 7. Praxisausstattung (KZV 5.33), DeStatis 52571-10
- 8. Kosten der Existenzgründung
1. Datengrundlage
Um nicht mit zu vielen Daten zu überfordern, wird in diesem Beitrag versucht, aus den im Folgenden genannten Publikationen ein einigermaßen übersichtliches Gesamtbild für den Leser zu schaffen. Die Auswahl der hier dargestellten Daten ist subjektiv und von den Erfahrungen geprägt, die sich in langjähriger Beratungs- und Bewertungspraxis als relevant herausgestellt haben. Der an Teilaspekten interessierte Leser kann sich weitergehende Daten aus den folgenden Publikationen erschließen.
Kennzeichnung der verwendeten Quellen |
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Die Daten des Statistischen Bundesamtes beziehen sich auf 2022 und sind in Praxis-Größenklassen eingeteilt. Durchschnittswerte pro Praxisinhaber für Umsatz, Kosten und Gewinn werden unter Einbeziehung von BAG und MVZ angegeben, was zu deutlich anderen Werten führt als ein inhaberbezogener Ausweis der Daten. Die Daten der KZBV für einen Abgleich der zu betrachtenden Praxis mit Durchschnittswerten sind auch deshalb aussagekräftiger als die Daten des Statistischen Bundesamtes, weil in den Daten des statistischen Bundesamtes lediglich die Daten für Gesamt-Deutschland ausgewiesen werden und die Unterschiede zwischen alten Bundesländern (ABL) und neuen Bundesländern (NBL) nicht erkennbar sind. Daher wird hier auf die Daten der KZBV zurückgegriffen.
2. Umsatz, Kosten und Gewinn laut steuerlicher Einnahmen-Überschussrechnung je Inhaber
Deutschland (KZBV, 5.3) | |||||
Jahr | Umsatz | Kosten | … in % vom Umsatz | Gewinn | … in % vom Umsatz |
2018 | 527.700 | 359.700 | 68,2 | 168.000 | 31,8 |
2019 | 563.400 | 382.900 | 68,0 | 180.500 | 32,0 |
2020 | 550.100 | 371.000 | 67,4 | 179.100 | 32,6 |
2021 | 616.300 | 414.000 | 67,2 | 202.300 | 32,8 |
2022 | 632.700 | 433.100 | 68,5 | 199.600 | 31,5 |
Anzumerken ist, dass die Praxisumsätze durch die (in den Tabellen enthaltenen) Pandemiezuschläge dergestalt verzerrt wurden, dass im Jahr 2020 ohne Pandemiezuschlag die Praxisumsätze leicht zurückgegangen wären und im Jahr 2021 der umgekehrte Effekt eingetreten wäre. Bereinigt man die Praxisumsätze um die Pandemiezuschläge, ergibt sich für den Zeitraum 2019 bis 2022 eine durchschnittliche nominale Steigerung des Einnahmenüberschusses von 3,4 %. Da in diesem Zeitraum aber die Inflationsrate überdurchschnittlich angestiegen ist, hat sich der Realwert des Einkommens um durchschnittlich 0,1 % pro Jahr vermindert.
Alte Bundesländer (KZBV, 5.7) | |||||
Jahr | Umsatz | Kosten | … in % vom Umsatz | Gewinn | … in % vom Umsatz |
2018 | 552.300 | 378.800 | 68,6 | 173.500 | 31,4 |
2019 | 589.900 | 403.400 | 68,4 | 186.500 | 31,6 |
2020 | 574.100 | 388.900 | 67,7 | 185.200 | 32,3 |
2021 | 640.100 | 433.200 | 67,7 | 206.900 | 32,3 |
2022 | 657.000 | 452.500 | 68,9 | 204.500 | 31,1 |
Der Unterschied zwischen den ABL und den NBL bei den zu versteuernden Gewinnen hält sich auch mehr als 30 Jahre nach der Wiedervereinigung hartnäckig, siehe auch die nächste Tabelle. Es würde zu weit führen, an dieser Stelle Ursachenforschung zu betreiben, aber es wäre aus unserer Sicht hilfreich, wenn die Standesorganisationen eine Bestandsaufnahme erarbeiten könnten, was in den letzten 30 Jahren gleich geblieben ist und was sich verändert hat, um die fortbestehenden Unterschiede zu erklären.
Neue Bundesländer (KZBV, 5.11) | |||||
Jahr | Umsatz | Kosten | … in % vom Umsatz | Gewinn | … in % vom Umsatz |
2018 | 408.200 | 267.000 | 65,4 | 141.200 | 34,6 |
2019 | 432.100 | 282.700 | 65,4 | 149.400 | 34,6 |
2020 | 434.800 | 286.600 | 65,9 | 148.200 | 34,1 |
2021 | 486.200 | 315.500 | 64,9 | 170.700 | 35,1 |
2022 | 503.800 | 335.500 | 66,6 | 168.300 | 33,4 |
Während in den NBL die Kosten, gemessen als prozentualer Anteil des Praxisumsatzes, bis auf 2 % an das Kostenniveau der ABL „aufgeholt“ haben, sind die Gewinne in EUR (siehe vorletzte Spalte) noch immer rund 20 % geringer als in den ABL.
3. Kostenstruktur in % der Gesamtkosten je Inhaber
Deutschland (KZBV, 5.3) | |||||||
Jahr | Personal | Fremdlabor | Mat/Lab | Raumkosten | Zinsen | Abschreibungen | Sonstige |
2018 | 39,9 | 24,9 | 8,8 | 6,3 | 0,9 | 5,5 | 13,7 |
2019 | 40,7 | 25,0 | 8,7 | 6,0 | 0,8 | 5,4 | 13,4 |
2020 | 40,4 | 24,0 | 9,2 | 6,3 | 0,7 | 5,7 | 13,7 |
2021 | 40,8 | 24,6 | 9,0 | 5,8 | 0,6 | 5,7 | 13,5 |
2022 | 42,5 | 24,1 | 8,5 | 5,8 | 0,5 | 5,2 | 13,4 |
Weiterhin steigen die Personalkosten zulasten der anderen Kostenblöcke in ganz Deutschland allmählich an. Seit 2010 steigen in den NBL die Angestelltengehälter schneller als in den ABL. Dadurch schließt sich für das Personal allmählich die Einkommenslücke zu den Beschäftigten der Zahnarztpraxen in den ABL. Besonders auffällig war diese Entwicklung in den durch hohe Inflationsraten geprägten Jahren 2021 bis 2023 (siehe KZBV, Tab. 5.41).
Alle anderen Kostenblöcke bleiben in etwa konstant. Diese Aussage gilt auch bei der Betrachtung der Werte getrennt nach ABL und NBL.
ABL (KZBV, 5.7) | |||||||
Jahr | Personal | Fremdlabor | Mat/Lab | Raumkosten | Zinsen | Abschreibungen | Sonstige |
2018 | 40,2 | 24,4 | 9,0 | 6,3 | 0,9 | 5,5 | 13,7 |
2019 | 41,1 | 24,6 | 8,8 | 6,0 | 0,8 | 5,3 | 13,4 |
2020 | 40,7 | 23,7 | 9,3 | 6,3 | 0,7 | 5,7 | 13,6 |
2021 | 41,3 | 24,1 | 9,0 | 5,8 | 0,6 | 5,7 | 13,5 |
2022 | 42,9 | 23,6 | 8,6 | 5,9 | 0,5 | 5,2 | 13,3 |
In den ABL werden geringere Fremdlaborkosten ausgewiesen als in den NBL, was vor allem damit zusammenhängen dürfte, dass in den NBL weniger Praxen über ein Praxislabor verfügen als in den ABL.
NBL (KZBV, 5.11) | |||||||
Jahr | Personal | Fremdlabor | Mat/Lab | Raumkosten | Zinsen | Abschreibungen | Sonstige |
2018 | 37,4 | 28,1 | 8,1 | 5,8 | 0,7 | 5,5 | 14,4 |
2019 | 38,0 | 27,8 | 8,1 | 5,6 | 0,6 | 5,7 | 14,2 |
2020 | 38,6 | 26,4 | 8,5 | 5,9 | 0,5 | 6,1 | 14,0 |
2021 | 38,0 | 28,2 | 8,2 | 5,4 | 0,5 | 5,8 | 13,9 |
2022 | 40,1 | 27,2 | 7,9 | 5,5 | 0,4 | 5,3 | 13,6 |
4. Struktur der Zahnärzteschaft
Einige Daten seien aus der umfangreichen Darstellung der Bundeszahnärztekammer herausgegriffen:
- Die Zahl der männlichen Zahnärzte ist seit zehn Jahren fast konstant (Kammer, S. 54).
- Die Zahl der weiblichen Zahnärzte ist in den letzten zehn Jahren um etwa 20 % gestiegen (Kammer, S. 55).
- Die Zahl der Zahnärzteschaft ist seit zehn Jahren insgesamt weitgehend konstant. Die Zahl der Zahnärztinnen nimmt dabei um etwa 15 % deutlich zu, die der Zahnärzte um etwa 10 % ab. Aus den Zahlen geht nicht hervor, ob das gesamte Leistungsangebot der Zahnärzteschaft sich dadurch erhöht oder verringert hat, weil keine Aussage über den Umfang der zahnärztlichen Tätigkeit getroffen werden kann (Frauen arbeiten mehr in Teilzeit als Männer) (Kammer, S. 56 und 57).
- In den NBL ist der Frauenanteil der Kollegenschaft mit knapp 60 % signifikant höher als in den ABL mit knapp 50 %.
- Das Durchschnittsalter der Zahnärzte ist mit derzeit 51,5 Jahren deutlich höher (und steigt seit zehn Jahren langsam an) als das der Zahnärztinnen mit 45,1 Jahren (das langsam sinkt; BZÄK, S. 58, 59). Je jünger die Altersgruppe, desto höher der Frauenanteil (rund zwei Drittel bei den Berufsanfängern) (BZÄK, S. 65).
- Die Zahl der niedergelassenen Kieferorthopäden und Kieferorthopädinnen ist weitestgehend konstant (Kammer, S. 67).
5. Ausbildungssituation (BZÄK S. 100 ff.)
Der Blick auf einzelne Ausbildungsjahre ist nur bedingt hilfreich, weil seit 2015 die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge bis auf das Jahr 2020 (Corona) immer zwischen 12.000 und 13.000 gelegen hat. Interessant ist hierbei, dass die Zahl der männlichen Azubis jedes Jahr angestiegen ist und sich in diesem Zeitraum mehr als verdreifacht hat: Es kann sich also durchaus lohnen, nicht nur nach weiblichen ZMFAs Ausschau zu halten, sondern auch männliche ZMFAs nicht aus dem Blick zu verlieren.
Jeweils etwa 40 % aller Ausbildungsverträge werden mit Hauptschul- und Realschulabsolvent(inn)en geschlossen, etwa 12 % mit Abiturient(inn)en. Ohne Hauptschulabschluss haben etwa 3 % einen Ausbildungsvertrag erhalten, die restlichen 5 % entfallen auf ausländische Schulabschlüsse. Der Anteil der Ausbildungsverträge, bei denen die Azubis höchstens einen Hauptschulabschluss vorweisen können, ist in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen. Daher ist die Annahme realistisch, dass sich in der Gesamtbetrachtung die schulische Vorbildung der Azubis kontinuierlich verschlechtert hat.
6. Arbeitszeiten je Inhaber (KZV 5.29)
Hier haben sich mittlerweile die Durchschnittswerte von ABL und NBL weitgehend angeglichen: Die reine Behandlungszeit 2022 beträgt in den ABL 32,5 und in den NBL 32,0 Stunden pro Woche. Die Gesamtarbeitszeit (also inklusive Praxisverwaltung, Fortbildung usw.) beläuft sich auf 44,2 (ABL) bzw. 43,2 (NBL) Stunden. Diese Zahlen unterscheiden sich nur geringfügig von den vor der Coronapandemie verzeichneten Werten.
7. Praxisausstattung (KZV 5.33), DeStatis 52571-10
Die Zahl der Praxen mit eigenem Praxislabor nimmt allmählich zu. Auffällig ist, dass in der Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes deutlich andere Zahlen für Praxislabore ausgewiesen werden als in der KZBV-Veröffentlichung: Laut statistischem Bundesamt hatten 40,8 % der Praxen bzw. 44,0 % der Praxiseigentümer ein Praxislabor, die KZBV hingegen spricht von 42,4 % Praxen mit Eigenlabor, aber ohne angestellte Zahntechniker, und von 15,4 % Praxen, die ein Praxislabor mit Zahntechnikern betreiben. Das wären dann 57,8 % aller Praxen, die über ein Praxislabor verfügen.
Die Zunahme der Zahnarztpraxen mit Praxislabor dürfte neben betriebswirtschaftlichen Überlegungen (z. B. Liquiditätsabfluss durch Zahlungen an gewerbliche Fremdlabore, zusätzliche Gewinne durch die Leistungserstellung des Praxislabors) damit zusammenhängen, dass sowohl die Durchschnittsgröße der Praxen, gemessen in Quadratmeter pro Praxis, als auch die durchschnittliche Anzahl der Behandlungseinheiten pro Praxis allmählich zunimmt: Insbesondere für größere Praxen ist ein eigenes Praxislabor lukrativ, auch wenn es einen höheren Verwaltungsaufwand erfordert.
8. Kosten der Existenzgründung
Die neueste veröffentlichte Existenzgründungsanalyse für Zahnärztinnen und Zahnärzte der Deutschen Apotheker- und Ärztebank wurde im November 2023 veröffentlicht und stellt die Daten des Jahres 2022 dar. In Anbetracht der Preissteigerungsraten war damit zu rechnen, dass auch der Schritt in die Selbstständigkeit sich deutlich verteuert hat.
Übersicht / | ||||
Anteil an allen Niederlassungen | Übernahmepreis | Investitionen inkl. Betriebsmittel je Inhaber | Gesamtkosten der Niederlassung | |
Neugründung EP | 6 % | 0 | 755.000 | 755.000 |
Übernahme EP | 62 % | 236.000 | 210.000 | 446.000 |
Neugründung BAG | 4 % | 0 | 425.000 | 425.000 |
Übernahme BAG | 13 % | 280.000 | 168.000 | 448.000 |
Einstieg/Beitritt BAG | 14 % | 276.000 | 75.000 | 351.000 |
99 % |
Immerhin 32 % der Praxisübernahmen bei Einzelpraxen – die nach wie vor die häufigste Form der Niederlassung darstellt – investieren mehr als 500.000 EUR in die Niederlassung; zwei Jahre vorher lag der entsprechende Prozentsatz lediglich bei 20 %. Frauen investieren in die Niederlassung durchschnittlich etwa 3,5 % weniger als Männer.
Bei solch hohen Kosten der Existenzgründung ist es nicht überraschend, dass der Anteil der Existenzgründungen in Form von Kooperationen seit 2018 von 26 % auf 32 % gestiegen ist. Dabei ist die Tendenz zur Niederlassung in Form einer Kooperation bei Männern (37 %) deutlich stärker ausgeprägt als bei Frauen (28 %). Dies ist insofern überraschend, als Frauen häufiger in Teilzeit arbeiten als Männer und Kooperationen bessere Möglichkeiten für Teilzeitarbeit bieten als eine Einzelpraxis. Je jünger das Niederlassungsalter ist, desto höher ist der Anteil der Kooperationen.
AUSGABE: PFB 4/2025, S. 115 · ID: 50296094