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Honorarkalkulation Neue Honorarbewertungstabellen für Planungen in der Medizin- und Labortechnik inklusive BIM
| Gerade im Krankenhausbau setzt sich BIM immer mehr durch. Die anstehende Krankenhausstrukturreform wird den Bedarf an die Umstrukturierung und den Neubau von „Level II und -III Kliniken“ noch vergrößern und den Einsatz von BIM weiter befeuern. Eine Arbeitsgruppe aus spezialisierten Fachbüros für Medizin- und Labortechnik hat für diesen Bereich jetzt konkrete Honorarbewertungstabellen für entsprechende BIM-Leistungen als Besondere Leistungen entwickelt. Lernen Sie den Hintergrund kennen und erfahren Sie, wie auch Sie von den Tabellen profitieren. |
BIM-Planungen in der Medizin- und Labortechnik
BIM-Planungen unterscheiden sich von konventionellen Planungen u. a. dadurch, dass sie die Kollaboration der Planungsbeteiligten neu strukturieren und stark digitalisieren. Bereits in frühen Planungsphasen wird eine höhere Planungstiefe erreicht. Dadurch kann bei den nachfolgenden Planungsschritten eine höhere Effizienz erreicht werden. Allerdings müssen die Auftraggeber auch früher über relevante Planungsinhalte entscheiden. Durch die Einführung eines BIM-Abwicklungsplans (BAP) und die gemeinsame Bearbeitung von Gebäudedatenmodellen aller Planungsbeteiligter wird die Planungspräzision bei BIM über alle Lph hinweg erhöht.
Mit der Fertigstellung des Projekts kann dem Bauherrn zudem ein Gebäudedatenmodell – der „digitale Zwilling“ – übergeben werden, das er über die weiteren Lebenszyklen des Krankenhauses hinweg nutzen und fortschreiben kann. Das Gebäudedatenmodell basiert in der medizin- und labortechnischen Planung auf einer raumbuchgestützten Datenbank. Das 3D-Fachmodell ist eine geometrische Ableitung der raumgreifenden Elemente.
Der Bauherr profitiert bei Einsatz der BIM-Methode sowohl von einem Mehrwert in sämtlichen Projektphasen als auch für den Betrieb seines Krankenhauses. Die veränderten Planungsmethoden mit neuen zusätzlichen Arbeitsschritten sind in der HOAI jedoch bislang nicht abgebildet. Daher müssen die Leistungen der BIM-Methode in der Regel als „Besondere BIM-Leistungen“ gegenüber den bislang definierten Leistungsbildern gewertet werden.
Der Sinn und Zweck der Bewertungstabellen
Die Tabellen haben das Ziel, die für den speziellen Bereich der Medizintechnik- und Laborplanung veralteten Grundleistungen zu präzisieren und um zusätzliche Leistungen zu ergänzen, die BIM im Leistungsbild Medizin- und Labortechnik (Kostengruppe 473 und 620) mit sich bringt bzw. erfordert. Wo die Sache eindeutig ist, sind die Besonderen Leistungen anhand spezifischer Teilleistungssätze erfasst und bewertet. Bei projektspezifischen Anforderungen mit hoher Individualität wird eine Pauschalhonorierung oder eine Abrechnung nach Aufwand empfohlen.
Praxistipp | Die Tabelle ist so strukturiert, dass Bauherren und Projektsteuerer sie als Grundlage für Vergabeverfahren und die vertragliche Definition und Bewertung der gewünschten Leistungen benutzen können. |
Die neue Teilleistungstabelle Medizin- und Labortechnik
Die Tabelle wurde vom Arbeitskreis Medizin- und Labortechnik erarbeitet. Er besteht aus folgenden Büros: Hospitaltechnik Planungsgesellschaft mbH, mtp Planungsgesellschaft für Medizintechnik mbH, pkt Planungsgruppe Krankenhaustechnik GmbH, Sana-Medizintechnisches Servicezentrum GmbH, TEAMPLAN-Gesellschaft für Planung und Organisation mbH.
Teilleistungstabelle Medizin- und Labortechnik (Grundleistungen) + Besondere BIM-Leistungen | ||
Der „Kommentar“ konkretisiert die Teilleistungen auf Erfordernisse der Medizin- und Labortechnik. Unterhalb der Grundleistungen sind Besondere BIM-Leistungen aufgeführt. Sie sind gültig für die Kostengruppen 474 und 612 nach DIN 276. | ||
1. Grundlagenermittlung | Kommentar | Bewertung (v. H.) |
a) Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers im Benehmen mit dem Objektplaner | Einarbeitung in die Thematik, Klärung der Aufgabenstellung und Rahmenbedingungen sowie der medizintechnischen und wirtschaftlichen Grundsatzfragen bzw. Strategie für die Projektierung, Klärung des Budgets, falls nicht vorgegeben. | 1,00 |
b) Ermitteln der Planungsrandbedingungen und Beraten zum Leistungsbedarf und gegebenenfalls zur technischen Erschließung | Analyse der Grundlagen und Klärung der vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellenden Dokumente, z. B. Raum- und Funktionsprogramm, Bestandspläne, 3D Modell (Bestand), Bestandslisten der Einrichtung, Datenbankmodell (Bestand), Gerätedaten, Standardisierungskataloge etc. | 0,75 |
c) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse | 0,25 | |
Summe Grundlagenermittlung | 2,00 | |
Besondere Leistungen (alle Lph)
| ||
Besondere BIM-Leistungen (alle Lph)
| Pauschale/nach Aufwand |
2. Vorplanung | Kommentar | Bewertung |
a) Analysieren der Grundlagen. Mitwirken beim Abstimmen der Leistungen mit den Planungsbeteiligten | Klärung und Definition der Organisations- und Abstimmungsstruktur des Projekts, bezogen auf die gerätetechnische Ausstattung. Vorausgesetzt wird ein abgestimmtes Raum- und Funktionsprogramm; Klärung bei der in 3D-Planung darzustellenden Elemente | 0,50 |
Abstimmung medizintechnische Planung mit an der Planung Beteiligten | ||
b) Erarbeiten eines Planungskonzepts, dazu gehören z. B.: Vordimensionieren der Systeme und maßbestimmenden Anlagenteile, Untersuchen von alternativen Lösungsmöglichkeiten bei gleichen Nutzungsanforderungen einschließlich Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung, zeichnerische Darstellung zur Integration in die Objektplanung unter Berücksichtigung exemplarischer Details, Angaben zum Raumbedarf | Klärung der Anwenderanforderungen, Nutzerabstimmung | 5,50 |
„Bei Umbauten: Bestandsbegehung/ -sichtung ohne Inventarisierung der medizintechnischen Einrichtung mit dem Ziel die im Projekt verwendeten Standards als Basis für die weitere Planung zu ermitteln (z.B. Planungskonzept, Kosten etc.), auf der Grundlage von Bestandslisten von Seiten des Auftraggebers in digitaler Form. Bestandsaufnahmen sind Besondere Leistungen. Festlegung der Anteile von Neubeschaffung und übernahmefähigem Bestandsgerät über einen prozentualen Ansatz“ | ||
Kapazitätsabschätzung (Kapazitätsberechnung ist eine Besondere Leistung) und Anlagendimensionierung anhand von Leistungsdaten (hierzu sind die betriebsorganisatorischen Leistungsdaten von Seiten des Auftraggebers erforderlich). Dies sind z. B. bildgebende Großgeräte, Reinigung und Sterilisation (Sterilgutversorgung), Endoskopiereinigung, Laborgroßautomaten, Kommissionierautomaten etc. | ||
Mitwirkung und Beratung des Architekten bei der Grundrissgestaltung und räumlichen Anordnung | ||
c) Aufstellen eines Funktionsschemas bzw. Prinzipschaltbildes für jede Anlage | Zuarbeit zur Integration der medizintechnisch relevanten Planungsparameter in die Planungsschemata der TGA, z. B. ausgelagerte Vakuumpumpe Sterilisator, Kühlkreislauf MRT, Quenchrohr, Dampfverbraucher | in b) enthalten |
„Zeichnerische Darstellung von wesentlicher medizintechnischer Ausstattung (z. B. Großgeräte, OP-Ausstattung, etc.) als Stellflächennachweis Bei 3D-Planung: Raumgeometrische Darstellung als Volumenkörper für eine Raummindestgröße für z. B. Großgeräte und Reinigungsgeräte“ | ||
d) Klären und Erläutern der wesentlichen fachübergreifenden Prozesse, Randbedingungen und Schnittstellen, Mitwirken bei der Integration der technischen Anlagen | Im Rahmen der Leistungsabgrenzung werden medizinische Geräte mit den Einrichtungen der Haustechnik und des Hochbaus sowie weiteren Gewerken zur Medizintechnik abgegrenzt (Schnittstellenkatalog) | 1,75 |
„Abstimmung der medizintechnischen Planung mit den an der Planung Beteiligten“ | ||
Erarbeiten und Zusammenstellen relevanter technischer Angaben (z. B. Einbringwege Großgeräte, schwere Lasten, Bodenabsenkungen etc.) mit raumbezogenen, medizinisch-relevanten haustechnischen und baulichen notwendigen Angaben für die medizintechnische Einrichtung | ||
e) Vorverhandlungen mit Behörden über die Genehmigungsfähigkeit und mit den zu beteiligenden Stellen zur Infrastruktur | Mitwirkung bei Vorverhandlungen mit Behörden zur Genehmigungsfähigkeit. Dies sind bei der Medizintechnik z. B. die hygienischen Aspekte mit dem Gesundheitsamt, Genehmigungsbehörden und der Förderbehörde | in d) enthalten |
f) Kostenschätzung nach DIN 276 (2. Ebene) und Terminplanung | Erarbeitung einer Kostenschätzung (Funktionsstellen mit Berücksichtigung von Bauabschnitten bzw. Gebäuden) anhand des freigegebenen Raum- und Funktionsprogramms und/oder Grundrisse des Architekten ggf. mit Abschätzung der Bestandsgeräteübernahme einschließlich deren Umsetzungskosten | 1,00 |
Mitwirkung bei der Aufstellung eines Terminplans mit zeitlichen Angaben zur Planung, Ausschreibung und Bau in Abstimmung mit dem Rahmenterminplan | ||
g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse | ||
Summe Vorplanung | 9,00 | |
Besondere Leistungen
| ||
Besondere BIM-Leistungen
| Pauschale nach/Aufwand | |
| 1,00 | |
| Pauschale /nach Aufwand | |
| 1,00 | |
| Pauschale/nach Aufwand |
3. Entwurfsplanung | Kommentar | Bewertung |
a) Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen, bis zum vollständigen Entwurf | Erstellen einer Einrichtungsliste mit Angabe der einzelnen Einrichtungsgegenstände, Mengen, Zuordnung zur DIN 276, Kostenträger und Beschaffungskosten mit Überprüfung auf Übernahmefähigkeit | 6,00 |
„Basierend auf der Entwurfsplanung des Architekten im M 1:100 werden die relevanten festeingebauten und raumbestimmenden medizintechnischen Geräte (Neu und/oder Bestand der KGR 473 und 620) eingezeichnet
Die Anordnung im Raum erfolgt unter Beachtung der medizintechnisch-relevanten Funktionsabläufe, der anwenderspezifischen Arbeitsweisen sowie der räumlichen Gegebenheiten im Rahmen von Anwenderabstimmungen. 3D-Planung von raumbestimmender MT/Lab und Freihaltezonen“ | ||
b) Festlegen aller Systeme und Anlagenteile | Abstimmung der medizintechnischen Planung mit den an der Planung beteiligten Fachplanern | in a) enthalten |
„Abstimmung mit Nutzern und Bauherrnvertretern (bis zu drei Termine).
Mitwirkung/Zuarbeit zur 3D Nutzerabstimmung im Planungsmodell (Weißmodell = keine Materialanforderungen in der Modellierung)“ | ||
c) Berechnen und Bemessen der technischen Anlagen und Anlagenteile, Abschätzen von jährlichen Bedarfswerten (z. B. Nutz-, End- und Primärenergiebedarf) und Betriebskosten; Abstimmen des Platzbedarfs für technische Anlagen und Anlagenteile; zeichnerische Darstellung des Entwurfs in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab mit Angabe maßbestimmender Dimensionen, Fortschreiben und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen, Auflisten aller Anlagen mit technischen Daten und Angaben zum Beispiel für Energiebilanzierungen, Anlagenbeschreibungen mit Angabe der Nutzungsbedingungen | Festlegung der technischen Schnittstellen (Schnittstellenkatalog) bezüglich aller weiteren Anlagengruppen hinsichtlich Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Bereitstellung, Vormontage, Messprotokolle und Prüfungen, Übergabepunkte, etc. | 9,00 |
Fortschreiben und Detaillieren der Ergebnisse der Vorplanung mit Einarbeiten der Ergebnisse aus den Vorverhandlungen mit den Behörden | ||
„Erarbeitung eines raumweisen Anforderungskataloges für die Aufstellung, die Versorgung und den Betrieb der baugebundenen und mobilen medizintechnischen Einrichtung als Grundlage für die Objektplanung. Basis für die Ausarbeitung ist die Abstimmung mit den entsprechenden Anwendern über die Arbeitsweisen und Gerätestandards. Dies erfordert Angaben zu:
| ||
Hinweise zu besonderen baulichen Maßnahmen, wie z. B. Strahlenschutz (keine Berechnung), Magnetfeldabschirmung (keine Berechnung), besondere statische Belastung | ||
„Basierend auf der Entwurfsplanung des Architekten im M 1:100 werden die raumbestimmenden medizintechnischen Geräte und Einrichtungen eingezeichnet.
Die Anordnung im Raum erfolgt unter Beachtung der Funktionsabläufe, der anwenderspezifischen Arbeitsweisen sowie der räumlichen Gegebenheiten im Rahmen von Anwenderabstimmungen“ | ||
d) Übergeben der Berechnungsergebnisse an andere Planungsbeteiligte zum Aufstellen vorgeschriebener Nachweise; Angabe und Abstimmung der für die Tragwerksplanung notwendigen Angaben über Durchführungen und Lastangaben (ohne Anfertigen von Schlitz- und Durchführungsplänen) | 0,25 | |
e) Verhandlungen mit Behörden und mit anderen zu beteiligenden Stellen über die Genehmigungsfähigkeit | Mitwirkung bei den Verhandlungen mit Behörden zur Genehmigungsfähigkeit. Dies sind bei der Medizintechnik z. B. die hygienischen Aspekte mit dem Gesundheitsamt, Genehmigungsbehörden und der Förderbehörde | in a) enthalten |
f) Kostenberechnung nach DIN 276 (3. Ebene) und Terminplanung | „Ggf. geräteweise Kostenberechnung für die Kostengruppen nach DIN;
Abstimmung der Einrichtung mit dem Auftraggeber“ | 1,50 |
Mitwirkung bei der Aufstellung eines Terminplans mit zeitlichen Angaben zur Ausschreibung, Installation von Vormontagen (z. B. Tischsäulen, Deckenstative) und Fertigmontage, Abnahmen, Einweisungen etc. in Abstimmung mit dem Rahmenterminplan | ||
g) Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung | in f) enthalten | |
h) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse | 0,25 | |
Summe Entwurfsplanung | 17,00 | |
Besondere Leistungen (alle Lph)
| ||
Besondere BIM-Leistungen
| Pauschale /nach Aufwand | |
| 0,5 | |
| Pauschale /nach Aufwand | |
| 2,50 | |
| Pauschale /nach Aufwand | |
| 1,00 | |
| 0,50 | |
| 0,50 | |
| 0,50 | |
Summe Entwurfsplanung | 17,00 |
4. Genehmigungsplanung | Kommentar | Bewertung |
a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen oder Befreiungen sowie Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden | Erarbeiten der Vorlagen für die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen/Zustimmungen für die medizintechnische Planung, einschließlich der Anträge auf Ausnahmen/Befreiungen sowie noch notwendiger Verhandlungen mit den Behörden. Zusammenstellung der Ergebnisse der Entwurfsplanung für die behördlichen Einrichtungen (Bauantrag und Förderantrag). Beispiele sind Abstimmungen mit Hygienefachkräften, Genehmigungsbehörden, Gesundheitsämtern, Sicherheitsbeauftragten und zum Brandschutz | 2,00 |
b) Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen | in a) enthalten | |
Summe Genehmigungsplanung | 2,00 | |
Besondere Leistungen |
5. Ausführungsplanung | Kommentar | Bewertung |
a) Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zur ausführungsreifen Lösung | „Fortschreiben und Detaillieren der Ergebnisse der Entwurfs- und Genehmigungsplanung und Einarbeiten der Prüfergebnisse,
Fortschreiben der 3D-Planung in die endgültige Ausführungsplanungsvariante“ | 4,00 |
Abstimmung der medizintechnischen Planung mit den an der Planung beteiligten Fachplanern | ||
Durchführung von Nutzerabstimmungen, nur soweit die Entwurfsplanung nicht geändert wird | ||
b) Fortschreiben der Berechnungen und Bemessungen zur Auslegung der technischen Anlagen und Anlagenteile, Zeichnerische Darstellung der Anlagen in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab und Detaillierungsgrad einschließlich Dimensionen (keine Montage- oder Werkstattpläne), Anpassen und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen bzw. der GA-Funktionslisten, Abstimmen der Ausführungszeichnungen mit dem Objektplaner und den übrigen Fachplanern | Mit den Anwendern abgestimmte detaillierte Planung mit Vermassung der funktionsbestimmenden Anschlüsse und der bau- und haustechnischen Vorinstallationen für den Betrieb der medizintechnischen Einrichtungen im Maßstab 1:50 auf der Grundlage der Vorgaben der Objektplanung | 9,00 |
Schematische Darstellung raumübergreifender MT Systeme wie z. B.: Patientenmonitoring, IOPS und Subsysteme AEMP | ||
Fortschreibung der technischen Angaben | ||
„Mitwirkung bei der Erstellung von Wandansichten oder Details als zeichnerische Darstellung von medizintechnisch hochinstallierten Räumen auf Grundlage von architektonischen Rohlingen. Die Wandansichten bilden die Grundlage von Schlitz- und Durchbruchsplänen für die Planungsbeteiligten
Lagegenaue Verortung medizintechnischer Geräte gemäß Lph 5a)
Mitwirkung bei der Verortung von med.-technisch relevanten TGA-Elementen wie z. B. Schalter, Steckdosen“ | ||
c) Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen | „Angaben zu Schlitz- und Durchbruchsplanung, zu Leerrohren (nur Medizintechnikrelevant) und Trassen z. B. für:
| 4,00 |
d) Fortschreibung des Terminplans | 0,50 | |
e) Fortschreiben der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibungsergebnisse und der dann vorliegenden Ausführungsplanung des Objektplaners, Übergeben der fortgeschriebenen Ausführungsplanung an die ausführenden Unternehmen | „Anpassung baulich/technologisch relevanter Angaben für die Planungsbeteiligten auf Grundlage der Ausschreibungsergebnisse. Für sehr raumbestimmende Einrichtungen wie zum Beispiel für bildgebende Großgeräte und Geräte in der AEMP“ | 0,50 |
f) Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werkstattpläne der ausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung | Prüfen und Anerkennen betrifft nicht die etwaige Mangelbeseitigung von Inhalten, die im Rahmen der Prüfung der M+W-Planung erkennbar werden | 4,00 |
Summe Ausführungsplanung | 22,00 | |
Besondere Leistungen
| ||
Besondere BIM-Leistungen
| Pauschale/nach Aufwand | |
| 1,00 | |
| Pauschale/nach Aufwand | |
| 1,00 | |
| 0,50 | |
| 0,50 | |
| 0,50 |
- Teil 2 des Beitrags mit den restlichen Honorarbewertungstabellen für die Lph 6 bis 9 finden Sie in der Mai-Ausgabe von PBP.
AUSGABE: PBP 4/2024, S. 6 · ID: 49884656