Werkvertragsrecht
OLG Köln: Wann hemmen Verhandlungen die Verjährung?
Die Regelverjährungsfrist beim Werkvertrag für Planung und Bauüberwachung beträgt fünf Jahre. Das hat die Rechtsprechung wiederholt bestätigt. Diese Frist kann durch eine sog. Hemmung verlängert werden mit der Folge, dass Sie länger ...