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LeserforumPAR am Implantatpfeiler einer Hybridbrücke

30.07.2025636 Min. Lesedauer

| Frage: „Wie wird die PAR an einem Implantatpfeiler einer Hybridbrücke berechnet?“ |

Antwort: Beim Kassenpatienten erfolgt die Berechnung des natürlichen Brückenpfeilers im Rahmen der PAR-Strecke nach den BEMA-Nrn. AITa/AITb, bei Privatpatienten analog nach den Nrn. 3010a/4138a GOZ gem. des Beschlusses Nr. 55 des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen (Details hierzu in PA 02/2023, Seite 3). Die PAR am Implantatpfeiler (Periimplantitistherapie im geschlossenen Verfahren) ist keine Kassenleistung und muss im Vorfeld mit dem Kassenpatienten privat nach § 8 Abs. 7 BMV-Z vereinbart werden. Die Leistung wird analog nach der Nr. 3010a GOZ berechnet (Beschluss Nr. 60 des Beratungsforums; Details hierzu in PA 09/2023, Seite 2).

AUSGABE: PA 8/2025, S. 1 · ID: 50196537

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