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DokumentationFunktionsanalytische und -therapeutische Leistungen korrekt dokumentieren (2)

Abo-Inhalt30.07.2025159 Min. LesedauerVon Sabine Schmidt, Abrechnungsexpertin, Weinstadt

| Die Diagnostik im Vorfeld von funktionsanalytischen und funktionstherapeutischen Leistungen umfasst neben den Nrn. 8020 und 8030 GOZ (PA 07/2025, Seite 17) noch weitere Maßnahmen. Diese sind in der Nr. 8000 GOZ beschrieben. |

Die Dokumentation der Nr. 8000 GOZ ist eindeutig vorgeschrieben

Der Leistungstext zur Nr. 8000 GOZ regelt eindeutig, dass eine Dokumentation der Analyse erfolgen muss – konkretisiert werden die jeweiligen Inhalte und ihre Dokumentation in der Abrechnungsbestimmung: „Die Leistung nach der Nummer 8000 umfasst auch folgende zahnärztliche Leistungen: prophylaktische, prothetische, parodontologische und okklusale Befunderhebung, funktionsdiagnostische Auswertung von Röntgenaufnahmen des Schädels und der Halswirbelsäule, klinische Reaktionstests (z. B. Resilienztest, Provokationstest).“

GOZ

Leistungstext

Faktor 1,0

Faktor 2,3

Faktor 3,5

8000

Klinische Funktionsanalyse einschließlich Dokumentation

28,12

Euro

64,68

Euro

98,42

Euro

Ob auf Papier oder digital dokumentiert wird, spielt keine Rolle

Ob eine Dokumentation in Papierform oder in digitaler Form erfolgt, ist nicht relevant. Viele Praxen verwenden zur Dokumentation der Untersuchungsergebnisse den mehrseitigen Funktionsstatus der DGFDT (Deutsche Gesellschaft für Funktionsdiagnostik und -therapie in der DGZMK; iww.de/s13152).

Diese wesentlichen Untersuchungsinhalte sollten erhoben und dokumentiert werden

  • Spezielle Anamnese in Bezug auf Schmerzen und sonstige Beobachtungen, die auf das Vorliegen einer cranio-mandibulären Dysfunktion hindeuten
  • Palpation (Abtasten) der Kaumuskulatur
  • Palpation der Kiefergelenke
  • Abhorchen der Kiefergelenke
  • Inspektion der Bewegung des Unterkiefers
  • Auswertung der Okklusion zur Bewertung der statischen und dynamischen Okklusion
  • Auswertung parodontaler Befunde zur Aufdeckung funktioneller Überlastungen
  • Auswertung von Weichgewebsbefunden
  • Reaktionstests

Wichtig | Häufig wird die Nr. 8000 GOZ mit reduziertem Steigerungsfaktor für ein sogenanntes CMD-Screening oder einen CMD-Kurzbefund berechnet. Dies ist gebührenrechtlich nicht korrekt, da die Leistungsinhalte der Nr. 8000 GOZ hierbei nicht vollständig erbracht werden. Ein Folgebeitrag widmet sich daher der Dokumentation und Berechnung des CMD-Screenings und des CMD-Kurzchecks.

AUSGABE: PA 8/2025, S. 7 · ID: 50458759

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