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BildgebungIntraoralscan und AxioPrisa: Position vom Oberkiefer digital erfassen

Abo-Inhalt30.07.2025154 Min. LesedauerVon Dental-Betriebswirtin Birgit Sayn, ZMV

| Der digitalisierbare Bissgabelträger AxioPrisa (SAM, Gauting, Deutschland) für den Intraoralscan (IOS) und eine gipsfreie Artikulationsmethode schließen unter Verwendung eines modifizierten klassischen Artikulators eine Lücke im digitalen Arbeitsablauf. Der Bissgabelträger ergänzt die Oberkieferneigung und ermöglicht eine digitale Übertragung vom IOS zur Konstruktionssoftware im Dentallabor. Das Verfahren ist die Brücke zwischen digitalen Workflow und notwendiger analoger Kontrolle. |

Privatvereinbarung mit gesetzlich Versicherten

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Werden private Leistungen wie z. B. die digitale Abformung nach Nr. 0065 GOZ erbracht, sollten Zahnärzte nach der erforderlichen Therapie- und Kostenaufklärung mit ihren Patienten vor Behandlungsbeginn eine Vereinbarung gem. § 8 Abs. 7 Bundesmantelvertrag-Zahnärzte (BMV-Z) unterzeichnen. Mit der Unterschrift bestätigen die Patienten, dass sie gesetzlich versichert sind, aber private Leistungen wünschen. Diese Honorarleistungen können entweder im Vordruck selbst oder auf einem beigefügten privaten Therapieplan erfasst werden.

Vereinbarung einer Privatbehandlung gemäß § 8 Abs. 7 BMV-Z, Auszug

… Ich bin von meiner(m) Zahnärztin/Zahnarzt darauf hingewiesen worden, dass die nachfolgend beschriebenen zahnärztlichen Leistungen

  • nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind,
  • über das Maß einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung nach § 12 SGB V hinausgehen und deshalb nicht von der Krankenkasse übernommen bzw. bezuschusst werden.
Beispiel zahnärztliche Leistungen

Zahn

Geb.-Nr.

Leistungsbeschreibung

Anzahl

Steigerungsfaktor

Betrag in Euro

0040

Therapieplan FAL/FAT

1

Ä5

Symptombezogene Untersuchung

1

Ä1

Beratung

1

0065

Optisch-elektronische Abformung

6

8020

Arbiträrer Gesichtsbogen

1

§ 6/1

PC-gestützte Auswertung

1

Summe:

Ich verpflichte mich, die tatsächlich erbrachten Leistungen sofort nach Rechnungslegung zu bezahlen. [...]

Wichtig | Spätestens ab einem Steigerungssatz > 3,5-fach ist zusätzlich vor Behandlungsbeginn eine abweichende Vereinbarung nach § 2 Abs. 1 und 2 GOZ mit dem Patienten zu schließen und von beiden Parteien zu unterschreiben.

Zahnärztliche Leistungen

Die folgenden zahnärztlichen Leistungen fallen beim beschriebenen Bildgebungsverfahren an:

Digitale Situationsabformung

Zu Beginn werden beide Kiefer digital mit einem IOS abgeformt und die Relation zwischen beiden Kiefern durch einen Bissscan erfasst. Der Situationsscan wird dupliziert und im PVS archiviert (digitales Situationsmodell). Für die digitalen Scans ist 4 x Nr. 0065 GOZ berechnungsfähig (optisch-elektronische Abformung einschließlich vorbereitender Maßnahmen, einfache digitale Bissregistrierung und Archivierung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich).

Nr. 0065 GOZ

Punktzahl

80 Punkte

Faktor

1,0-fach

2,3-fach

3,5-fach

Gebühr in Euro

4,50

10,35

15,75

Abrechnungsbestimmung: Neben der Leistung nach der Nummer 0065 sind konventionelle Abformungen nach diesem Gebührenverzeichnis für dieselbe Kieferhälfte oder denselben Frontzahnbereich nicht berechnungsfähig.

Die beiden einfachen digitalen Bissregistrierungen (Schlussbiss links und rechts) sind nicht separat abrechenbar, sondern Inhalt der Nr. 0065 GOZ. Wie viele IOS als selbstständige Leistung bei dem jeweiligen Patientenbefund erforderlich sind, entscheidet der Zahnarzt.

Gesichtsbogen

Der Bissgabelträger wird an einen marktüblichen Gesichtsbogen gegen den analogen ausgewechselt. Fachgerecht werden die Ohrstücke (Porusknöpfe) in die äußeren Gehörgänge eingesetzt und der Gesichtsbogen mittels der Glabellastütze auf dem Nasenrücken fixiert. Die Ermittlung der arbiträren Scharnierachsenbestimmung wird nach Nr. 8020 GOZ berechnet (arbiträre Scharnierachsenbestimmung [eingeschlossen sind die arbiträre Scharnierachsenbestimmung, das Anlegen eines Übertragungsbogens, Koordinieren eines Übertragungsbogens mit einem Artikulator]).

Nr. 8020 GOZ

Punktzahl

300 Punkte

Faktor

1,0-fach

2,3-fach

3,5-fach

Gebühr in Euro

16,87

38,81

59,05

Abrechnungsbestimmung: Neben den Leistungen nach den Nummern 8020 bis 8035 sind die Material- und Laborkosten für die Artikulation des Ober- und Unterkiefermodells im (halb-)individuellen Artikulator gesondert berechnungsfähig.

Bissgabelträger

Der Bissgabelträger besteht aus einem Aluminium-Sagittalstab, der eine scanbare Unterseite besitzt. Am Ende des Bissgabelträgers wird ein Kunststoff-Jig eingeklickt, der im Inzisalbereich des Patienten angesetzt und mit scanbarem Vinylpolysiloxan fixiert wird. Dazu wird das Vinylpolysiloxan in eine Vertiefung eingespritzt, der Patient beißt darauf und fixiert mit dem Inzisalbereich die Position. Nach Aushärtung des Vinylpolysiloxans erfolgt der Scan des sogenannten „Landingpads“ am Ende des AxioPrisa (AXP) mit einem Teil der Okklusion des Oberkiefers. Dessen Erfassung mittels IOS erfolgt vom Verbindungselement zum Transferbogen bis hin zur Okklusionsfläche. Für den Oberkiefer-Scan ist 2 x Nr. 0065 GOZ berechnungsfähig.

PC-gestützte Auswertung und Datenexport

Die PC-gestützte Auswertung zur Diagnose oder Planung nach digitaler Abformung stellt eine selbstständige Leistung dar, die laut BZÄK (s. GOZ-Kommentar, Stand: November 2024) gem. § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnen ist. Die Scandaten werden gespeichert und an das Dentallabor exportiert.

Begleitleistungen und Material

Im Rahmen der digitalen Abformung mit dem AXP sind flankierende Leistungen fallbezogen zu ergänzen. Berechnungsfähig im Materialbereich der Praxis sind das Abformmaterial für den Bissgabelträger und der Jig, sofern dieser nicht vom Dentallabor gestellt wird.

Zahntechnische Leistungen

Der Oberkiefer- und Unterkiefer-Situationsscan sowie der Bissgabelscan werden in die AXP-Software importiert. Hier ordnet man den Bissgabelscan zuerst der virtuellen Patientenebene zu. Ist dieser Schritt abgeschlossen, wird der Oberkieferscan auf den ausgerichteten Bissgabelscan angefügt. Als Letztes werden die ausgerichteten Scans exportiert. Diese sind direkt als Arbeitsgrundlage für CAD-Arbeiten einsetzbar.

Die konventionelle Montage der Modelle erübrigt sich, man gewinnt wertvolle Stunden für andere Arbeiten. Um jedoch die analoge Endkontrolle ebenso präzise ausgerichtet durchführen zu können, wie die Restauration erstellt wurde, ist eine Übertragung der Patientenebene und der Modelle in den Artikulator notwendig. Dabei erfolgt der digitale Einbau des Oberkiefers in den digitalen Artikulator über die generierten AXP-Datensätze. Dies ermöglicht den Schritt zurück in den analogen Artikulator, um beispielsweise den Zahnersatz zu überprüfen oder analoge Fertigungsschritte zu ergänzen. AxioSnapMount (ASM), eine Kombination von Hard- und Software, macht es möglich, 3D-gedruckte Modelle gipsfrei in einem vorhandenen analogen Artikulator zu verwenden.

Dafür werden die Scans vor dem 3D-Druck der Modelle mit Unterstützung der Modellmontage-Konzeptsoftware ASM überarbeitet. Artefakte oder Fehler in den Scans werden beseitigt, die digitalen Modelle für den Druck gesockelt, was für eine gipsfreie Modellmontage im Artikulator erforderlich ist. Dazu verwendet man Distanzblöcke aus Aluminium und anstelle des Splitcasts Montageplatten aus Kunststoff. Diese enthalten eine Metallplatte, die für eine Splitcastfunktion zwischen Distanzsockel und Modell sorgt und der Fixierung auf den Distanzblöcken dient. Sie werden per Magnet- oder Schraubmontage im Artikulator befestigt. Damit wird die Position der Kiefer exakt übertragen, wodurch es keine Unterschiede in der Modellmontage zu aufeinander abgestimmten Artikulatoren gibt.

Merke | Eine Verwechslung ist ausgeschlossen: Beim „digitalen Einartikulieren“ werden die Modellsockel automatisch richtig beschriftet, d. h., es gibt keine Verwechslung, für welchen Artikulator die Modelle gedruckt werden und mit welchen Montageplatten bzw. Blöcken diese zu verwenden sind. Sind alle Vorgänge abgeschlossen, werden die digitalen Daten archiviert.

Nicht-BEL-Leistungen (NBL)

Private zahntechnische Leistungen unterliegen nicht einer staatlichen Verordnung. Daher kann die BEB, die BEB-Zahntechnik oder eine eigene Preisliste für die private zahntechnische Abrechnung als Grundlage im Praxis- und Dentallabor dienen. Infolgedessen werden in diesem Beitrag keine Leistungsziffern, sondern markante Arbeitsschritte aufgezeigt, die gem. § 9 GOZ als Einzel- oder Komplexleistungen zu gestalten sind. Die Nummer, die Bezeichnung der Leistung und die Preisfindung sind individuell in der Abrechnungssoftware vom Praxis- oder Laborinhaber vorzunehmen.

  • Aufbereitung STL-Daten, ggf. Beseitigung von Artefakten
  • Analyse Scanoberfläche
  • Überlagerung (Oberkiefer- und Bissgabel) Scandaten
  • Festlegung virtuelle Patientenebene
  • Ermittlung Modell-Bauhöhe
  • Ausrichtung okklusale Flächen
  • Modellmontage in virtuellem Artikulator
  • Konstruktion 3D-Modell
  • 3D-gedruckte Modelle
  • Montage Sockelplatte
  • Sockeln gipsfreier 3D-Modelle

Materialeinsatz

Fazit | Ein IOS, ein scanbarer Bissgabelträger und eine gipsfreie Artikulationsmethode werden die Zusammenarbeit von Praxis und Labor vereinfachen und die Passgenauigkeit von Schienen und Zahnersatz weiter vorantreiben.

  • Jig
  • Sockelplatte gelb
  • Aluminiumsockel

AUSGABE: PA 8/2025, S. 8 · ID: 50453494

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