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FallbeispielVitalamputation bei einem 3-Jährigen
| Die Vitalamputation (oder Pulpotomie) zur Behandlung einer partiellen Pulpitis gilt als wirksame, anerkannte und seit Jahrzehnten erprobte Behandlungsmethode. Sie wird vielfach eingesetzt zum Erhalt gefährdeter Milchzähne, als physiologische Platzhalter. Seit Ende der 1990er-Jahre findet die Vitalamputation verstärkt Anwendung, vor allem durch den Einsatz von Kalziumsilikat-Zement oder Mineral Trioxid Aggregate (MTA). |
Inhaltsverzeichnis
Begrenzte Indikation
Die Vitalamputation wird mehrheitlich an Milchzähnen angewendet, vorzugsweise um diese Zähne als Platzhalter für die bleibenden Zähne zu erhalten und eine Wurzelkanalbehandlung zu vermeiden. Die Vitalamputation kann allerdings auch an bleibenden Zähnen durchgeführt werden, beispielsweise vor Abschluss des Wurzelwachstums, wenn die definitive Versorgung noch nicht möglich ist. Allerdings ist die Indikation vor allem in der 2. Dentition begrenzt. Es sollte keine irreversible Pulpitis vorliegen. Unterschiedliche Auffassungen bestehen darüber, bis zu welchem Patientenalter die Maßnahme i. d. R. Erfolg verspricht. Darüber hinaus spielt die Art der Pulpaeröffnung eine wichtige Rolle, denn die Pulpaeröffnung durch kariöse Beteiligung bringt eine größere bakterielle Infektion mit sich als die traumatisch bedingte Pulpaeröffnung. Wobei der Vitalamputation nach traumatischer Eröffnung der Pulpa nur dann gute Erfolgschancen zugeschrieben werden, wenn die Maßnahme zeitnah zum Unfallgeschehen erfolgt.
Der Behandlungsablauf
Bei der Vitalamputation wird nicht nur das kariöse Dentin, sondern auch erkranktes Pulpagewebe entfernt. Diese Vorgehensweise erfolgt mit dem Ziel, die Wurzelpulpa vital zu erhalten. Nach Anästhesie und Eröffnung des Pulpakavums wird das koronale Pulpagewebe entfernt, die anschließende Blutung wird gestillt und die gesamte Schnittstelle am Übergang zur Wurzelpulpa mit einem Überkappungspräparat abgedeckt. Hier kommen z. B. Kalziumhydroxid, Kalziumsilikat-Zement oder MTA infrage. Es folgen Unterfüllung und definitive Füllung oder die Versorgung mit einer Aufbaufüllung plus konfektionierter Krone. Die Behandlung sollte möglichst unter Kofferdam, d. h. unter keimfreien Bedingungen erfolgen.
Fallbeispiel
Bei einem dreieinhalbjährigen Kind (PKV-Patient, in Begleitung der Eltern) wird eine Vitalamputation an Zahn 54 – nach vorausgegangener symptombezogener Untersuchung, Röntgenaufnahme und Vitalitätsprüfung – durchgeführt. Die Maßnahme soll dazu beitragen, die Platzhalterfunktion des Zahnes 54 für die bleibenden Zähne zu sichern.
Berechnungsbeispiel | ||||
Sitzung | Zahn/Gebiet | Leistungsbeschreibung | Anzahl | GOZ/GOÄ |
1. | OK re. | Symptombezogene Untersuchung | 1 | Ä5 |
Zuschlag zu Untersuchungen (bei Kindern bis zum vollendeten 4. Lj.) | 1 | K1 | ||
54 | Röntgenaufnahme, je Projektion (Indikation und Diagnose) | 1 | Ä5000 | |
54,55 | Vitalitätsprüfung (+) | 1 | 0070 | |
54 | Beratung zur Vitalamputation Zahn 54 einschließl. Versorgung mit einer Kinderkrone | 1 | Ä1 | |
54 | Intraorale Infiltrationsanästhesie (plus Materialkosten) | 1 | 0090 | |
54 | Besondere Maßnahmen beim Präparieren (Separation) | 1 | 2030 | |
55-53 | Kofferdam gelegt | 1 | 2040 | |
54 | Trepanation des Zahnes | 1 | 2390 | |
54 | Amputation und Versorgung der vitalen Pulpa | 1 | 2350 | |
54 | Plastische Aufbaufüllung (mo) | 1 | 2180 | |
54 | Adhäsive Befestigung | 1 | 2197 | |
54 | Konfektionierte Krone eingegliedert (plus Materialkosten für konfekt. metallische Krone) | 1 | 2250 | |
54 | Adhäsive Befestigung | 1 | 2197 | |
Termin zur Kontrolle und Wiedervorstellung vereinbart |
Berechnung der Vitalamputation in der GOZ
In der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) lautet die Leistungsbeschreibung der Nr. 2350: Amputation und Versorgung der vitalen Pulpa einschließlich Exkavieren. Die Maßnahme kann sowohl am Milchzahn als auch am bleibenden Zahn berechnet werden, Voraussetzung ist die Vitalität der Pulpa. Zur Leistung gehören neben dem Exkavieren, das Abtrennen der koronalen Pulpa und deren Entfernung, die Blutstillung und das Abdecken der Schnittstelle. Sowohl diagnostische Leistungen als auch entsprechende Anästhesien, die Trepanation des Zahnes sowie die anschließende Füllungstherapie einschließlich Begleitleistungen bzw. die Versorgung mit einer konfektionierten Krone sind gesondert berechnungsfähig, im Einzelfall auch der speicheldichte Verschluss (Nr. 2020 GOZ) mit adhäsiver Befestigung (Nr. 2197 GOZ).
Abrechnung der Pulpotomie im BEMA
Im Gegensatz dazu beinhaltet der Bewertungsmaßstab (BEMA) unter der Nr. 27 die Pulpotomie. Diese Leistung ist enger gefasst als die entsprechende GOZ-Leistung, sie beinhaltet das Exkavieren, die Amputation und Versorgung der vitalen Pulpa (Abtrennung und Entfernung der vitalen Kronenpulpa einschließlich Blutstillung und Abdeckung) je Zahn. Hier wird Bezug genommen auf Milchzähne sowie auf symptomlose bleibende Zähne mit nicht abgeschlossenem Wurzelwachstum. An bleibenden Zähnen gehört – bei Notwendigkeit – ein randdichter temporärer Verschluss zum Leistungsinhalt, während die definitive Füllung gesondert berechnungsfähig ist. Bei Milchzähnen hingegen muss die Versorgung mit einer definitiven Füllung oder einer konfektionierten Krone nach BEMA-Nr. 14 in derselben Sitzung erfolgen. Diese Leistungen sind allerdings samt der erforderlichen Begleitleistungen etc. gesondert abrechnungsfähig.
AUSGABE: PA 11/2024, S. 11 · ID: 50195538