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LokalanästhesieComputergesteuerte Anästhesie – Was ist das und wie wird sie richtig abgerechnet?

Abo-Inhalt25.10.2024429 Min. LesedauerVon Anita Göbel, Hummeltal

| Nahezu jeder kennt die übliche Spritze, den Druckschmerz und den schmerzhaften Einstich der Nadel bei einer Lokalanästhesie im Mundbereich. Anders ist das bei der digitalen Anästhesie, die in der modernen Zahnheilkunde angewendet werden kann und immer mehr Einzug in den Zahnarztpraxen hält. In diesem Beitrag nehmen wir die Technik, Unterschiede in der Anwendung zur konventionellen Anästhesie und die Abrechnungsmodalitäten genauer unter die Lupe. |

Was ist eine computergesteuerte Anästhesie und wie funktioniert sie?

Das The-Wand-STA-System z. B. ist ein Anästhesie-Computer, der zunächst ohne Einstechen das Betäubungsmittel an die Schleimhaut abgibt. Erst wenn diese bereits betäubt ist, wird mittels einer Mikronadel schmerz- und druckfrei weiteres Anästhetikum injiziert. Die Dosierung des Anästhetikums wird dabei durch den Computer gesteuert. Dies ist für den Patienten lt. Angaben des Herstellers schmerzfrei.

Was sind die Vorteile der computergesteuerten Anästhesie?

Die Hauptvorteile sind sicher die schnelle und schmerzfreie Betäubung in der Kinderzahnheilkunde und bei Angstpatienten. Die Patienten fühlen sich deutlich wohler und durch die Technik kann Zahnarztangst (und damit vielleicht die ein oder andere dadurch bedingte Terminabsage) reduziert werden. Laut dem Hersteller von The-Wand-STA-System bestehen folgende

Vorteile für den Patienten

  • nur zu behandelnde Bereiche werden betäubt
  • zeitliche Dauer kann präzise voreingestellt werden
  • dadurch unmittelbare Einsatzbereitschaft nach der Behandlung für Arbeit, Freizeit und Sport
  • kein Taubheitsgefühl in anderen Regionen des Mund- und Gesichtsbereiches

Vorteile für Behandler

  • automatische Aspiration
  • weniger Anästhetikum
  • computergesteuerte Abgabe/Infiltration
  • für alle bewährten und neuen Anästhesietechniken
  • geeignet für alle Anästhetika in Einmal-Karpulen
  • womöglich weniger Absagen von Angstpatienten, leichtere Behandlung von Kindern und Jugendlichen, geringere Abwehrhaltung
  • Minimierung unerwünschter Nebeneffekte

Wie ist die computergesteuerte Anästhesie abzurechnen?

Da diese Methode lediglich eine Modifikation in der Handhabung der Anästhesiegabe darstellt und die Hauptleistung im BEMA oder in der GOZ enthalten ist, hat die Abrechnung in der Regel nach den üblichen Abrechnungsziffern zu erfolgen. Hierzu zählen auch die intraligamentäre, die intrapulpäre und die intraossäre Anästhesie.

Abrechnung bei gesetzlich versicherten Patienten

Gesetzlich versicherte Patienten haben Anspruch auf die Erfüllung der Leistungen aus dem BEMA (§ 12 SGB V) . Werden die Anästhesien in einer Praxis ausschließlich computergesteuert durchgeführt, so kann alleine aufgrund der Anwendung dieser besonderen Technik keine Zuzahlung zur vertragszahnärztlichen Behandlung erfolgen. In diesem Fall wäre nur die BEMA-Leistung in Ansatz zu bringen, da der Patient keine Wahlmöglichkeit hat.

Kann der Patient zwischen der konventionellen Anästhesie und der computergesteuerten Anästhesie entscheiden, und wählt dann die computergesteuerte Anästhesie, so ist diese mit ihm privat zu vereinbaren und kann nicht zulasten der GKV abgerechnet werden. Als Gebührenpositionen sind hier die 0090 GOZ (Infiltrationsanästhesie) und/oder 0100 GOZ (Leitungsanästhesie) zzgl. Materialkosten ansetzbar. Merke | Eine Zuzahlung zur Kassen-Anästhesie ist nicht möglich!

Abrechnung bei privat versicherten Patienten

Das Beratungsforum der BZÄK (Bundeszahnärztekammer) hat mit dem Beschluss Nr. 22 folgende Abrechnungsbestimmung der computergesteuerten Anästhesie beschlossen:

Beratungsforum der BZÄK

„Die computergesteuerte Anästhesie (z. B. WAND/STA) erfüllt trotz modifizierter Handhabung die Leistungsinhalte der Nrn. 0090 oder 0100 GOZ und ist je nach Lokalisation und Indikation originär nach den Nrn. 0090 GOZ für die Infiltrationsanästhesie (dazu zählen auch die intraligamentäre, intrapulpäre und intraossäre Anästhesie) oder 0100 für die Leitungsanästhesie zu berechnen.”

Eine Analogberechnung der Leistung ist damit ausgeschlossen. Materialkosten können wie üblich zusätzlich berechnet werden.

Wirtschaftliche Betrachtung

Im Auge zu behalten ist, ob sich die Anschaffung eines solchen Gerätes wirtschaftlich lohnt. Die zusätzlichen Anschaffungskosten und der zusätzliche Materialaufwand sind mit den Praxiskosten pro Stunde und der Häufigkeit der Anwendung aufzurechnen und zu kalkulieren. Ebenso ist zu bedenken, dass auch diese Geräte der Medizinprodukte-Betreiber-Verordnung unterliegen und regelmäßig geprüft und ggf. gewartet werden müssen, wodurch weitere, regelmäßige zusätzliche Kosten entstehen, die in die Kalkulation einfließen müssen.

AUSGABE: PA 11/2024, S. 6 · ID: 49910178

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