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Betriebsprüfung Mängel in der Kassenführung: BFH erneut zur Schätzungsbefugnis gefragt

Abo-Inhalt02.07.20251 Min. Lesedauer

| Zahlreiche Betriebsprüfungen zeigen, dass die Kassenführung oft beanstandet wird. Das Problem dabei: Ist die Kassenführung nicht ordnungsmäßig, drohen erhebliche Hinzuschätzungen. So war es auch in einem Fall, der vom FG Schleswig-Holstein (28.8.23, 3 K 25/22, Abruf-Nr. 248296) zu entscheiden war. |

Im Streitfall hatte bei einem bargeldintensiven Imbiss mit Sitzgelegenheiten eine Betriebsprüfung stattgefunden. Der Betreiberin, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelte, wurden dabei zahlreiche Mängel in der Kassenführung vorgeworfen. Die hiergegen gerichtete Klage vor dem FG Schleswig-Holstein blieb erfolglos.

Beachten Sie | Allerdings ist inzwischen die Revision (BFH X R 27/24) anhängig, in der insbesondere diese interessanten Fragen zu klären sind:

  • Ist bei bestehenden Zweifeln im Hinblick auf den Programmierzustand und das Vorhandensein von Manipulationsspuren an der Registrierkasse vom FG ein Sachverständigengutachten einzuholen?
  • Rechtfertigen fehlende Programmierprotokolle für die verwendete Kasse eine Schätzung dem Grunde nach?
  • Ergibt sich aus einer angeblichen Abweichung von der Richtsatzsammlung eine Schätzungsbefugnis?

AUSGABE: MBP 7/2025, S. 109 · ID: 50440668

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