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Alternativen zum BarlohnPC und Handy steuerbegünstigt zur Nutzung überlassen
Die Möglichkeiten, Arbeitnehmern steuerfreie Zuwendungen zu geben, werden immer weniger. Umso wichtiger ist es daher, dass Arbeitgeber die noch bestehenden Möglichkeiten konsequent nutzen. Dies vor allem, wenn mit der Zuwendung beim Arbeitnehmer ein hoher „Wertschätzungsfaktor“ einhergeht, wie es bei Handy und Laptop der Fall ist.
Die Möglichkeiten, Arbeitnehmern steuerfreie Zuwendungen zu geben, werden immer weniger. Umso wichtiger ist es daher, dass Arbeitgeber die noch bestehenden Möglichkeiten konsequent nutzen. Dies vor allem, wenn mit der Zuwendung beim Arbeitnehmer ein hoher „Wertschätzungsfaktor“ einhergeht, wie es bei Handy und Laptop der Fall ist.
Der rechtliche Rahmen
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass ein Arbeitnehmer Vorteile aus der privaten Nutzung von betrieblichen PC und Telekommunikationsgeräten (zum Beispiel Telefon, Handy oder Fax) weder versteuern muss (§ 3 Nr. 45 EStG), noch fallen Sozialversicherungsbeiträge an.
Das gilt nicht nur die private Nutzung der Geräte am Arbeitsplatz sondern auch für die Nutzung zu Hause. Das Verhältnis private und berufliche Nutzung spielt dabei keine Rolle. Das heißt, es muss kein direkter Zusammenhang zur Tätigkeit des Arbeitnehmers bestehen und der Arbeitnehmer kann die Geräte daher auch ausschließlich privat nutzen.
Beachten Sie: Der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer die zur Verfügung gestellten Geräte aber nicht schenken. Sie müssen im Eigentum des Arbeitgebers bleiben und der Arbeitgeber muss die Rechnung direkt bezahlen.
Mitarbeiterbindung und Gehaltserhöhung
Für Arbeitgeber bietet die Nutzungsüberlassung von PC oder Handy eine ideale Möglichkeit, Mitarbeiterbindung und -motivation einerseits und „kostengünstige“ Gehaltserhöhung andererseits zu kombinieren.
Beispiel
M arbeitet wöchentlich 40 Stunden mit einem Bruttogehalt von 1.900 Euro. Sie ist Single (Lohnsteuerklasse 1), kinderlos (erhöhter Beitragssatz in der Pflegeversicherung) und evangelisch (Kirchensteuersatz 9 Prozent). Als ihr privater Handyvertrag ausläuft schließt ihr Arbeitgeber für sie einen neuen Handyvertrag ab. M ist „Vieltelefoniererin. Der Arbeitgeber entscheidet sich daher für einen Tarif mit vielen Freiminuten (Kosten monatlich zirka 70 Euro). M darf sich ihr Handy selbst aussuchen. Aufgrund der Subventionierung bei einem Vertragsschluss entstehen dem Arbeitgeber für das Handy keine zusätzlichen Kosten. Der Vertrag läuft auf die Firma.
Die private Nutzung des vom Arbeitgeber überlassenen Handys ist für M steuer- und sozialabgabenfrei. Den Arbeitgeber kostet diese Gehaltserhöhung keine weiteren Steuern und Sozialabgaben. Er trägt nur die monatlichen Handykosten. Der Mitarbeiter erhält die Nutzung ohne Abzüge, was einer deutlich höheren „Bruttozuwendung“ entspricht.
Vergleich beim Arbeitnehmer Handy - Gehaltserhöhung
Gehaltserhöhungmit HandyGehalt1.970,00 Euro1.900,00 Euro./. Lohnsteuer237,50 Euro219,25 Euro./ Solidaritätszuschlag13,06 Euro12,05 Euro./. Kirchensteuer (9 %)21,37 Euro19,37 Euro./. Krankenversicherung (1/2 x 14,6 % + 0,9 %)161,54 Euro155,80 Euro./. Pflegeversicherung24,13 Euro23,28 Euro./. Rentenversicherung196,02 Euro189,05 Euro./.Arbeitslosenversicherung27,58 Euro26,60 Euro= Nettolohn1.288,80 Euro1.254,24 Euro+ Vorteil aus Handyüberlassung---70,00 Euro= Gesamte Zuwendung1.288,80 Euro1.324,24 Euro
M erhält bisher 1.254,24 Euro netto. Mit Handy sind es 70 Euro mehr, also 1.324,24 Euro. Bei einer Gehaltserhöhung von 70 Euro würde sie netto nur 34,56 Euro mehr (1.288,80 Euro ./. 1.254,24 Euro) erhalten.
Vergleich Arbeitgeberkosten Handy - Gehaltserhöhung
GehaltserhöhungHandyGehalt1.970,00 Euro1.900,00 Euro+ Krankenversicherung (1/2 x 14,6 %) 143,81 Euro 138,70 Euro+ Pflegeversicherung19,21 Euro 18,53 Euro+ Rentenversicherung 196,02 Euro 189,05 Euro+ Arbeitslosenversicherung27,58 Euro 26,60 Euro+ Umlage 127,58 Euro 26,60 Euro+ Umlage 24,33 Euro 4,18 Euro+ Insolvenzgeldumlage1.97 Euro 1,90 Euro+ Kosten Handyüberlassung---70,00 Euro= Aufwand für Arbeitgeber2.390,50 Euro2.375,56 Euro
Die Methode „Handy statt Gehalt“ kostet den Arbeitgeber monatlich 70 Euro. Eine Gehaltserhöhung um 70 Euro würde ihn 84,94 Euro kosten. Er spart durch die Überlassung des Handys somit monatlich 14,94 Euro.
Fazit: Bei der klassischen Gehaltserhöhung kommen beim Arbeitnehmer von den 70 Euro brutto lediglich netto 34,38 Euro an. Der Kostenaufwand beim Arbeitgeber hierfür beträgt 84,94 Euro. Bei der Methode „Handy statt Gehalt“ zahlt der Arbeitgeber 70 Euro und die Gehaltserhöhung kommt brutto für netto beim Arbeitnehmer an.
AUSGABE: LGP 6/2009, S. 100 · ID: 127625