Sozialversicherung
Einsatz des eigenen Lkw für Transport fremder WC-Kabinen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Mai 2009 abgeschlossen.
BFH hat entschiedenStreitigkeiten über Eintrag in der Lohnsteuerbescheinigung - Arbeitsgericht ist zuständig!
Streitet ein Arbeitnehmer mit dem Ex-Arbeitgeber darüber, wann genau das Arbeitsverhältnis beendet worden ist (Eintrag auf der Lohnsteuerbescheinigung), muss er beim Arbeitsgericht klagen. Das hat der BFH entschieden.
Streitet ein Arbeitnehmer mit dem Ex-Arbeitgeber darüber, wann genau das Arbeitsverhältnis beendet worden ist (Eintrag auf der Lohnsteuerbescheinigung), muss er beim Arbeitsgericht klagen. Das hat der BFH entschieden.
Was war geschehen?
Der Arbeitnehmer kündigte am 17. Oktober 2006 sein Arbeitsverhältnis und wollte in der Zeit vom 23. bis 31. Oktober 2006 seinen Resturlaub nehmen. Der Arbeitgeber bestritt zunächst den Urlaubsanspruch. Nach Angaben des Arbeitnehmers einigte man sich dann aber mündlich, das Arbeitsverhältnis am 28. Oktober 2006 zu beenden. Der Arbeitgeber übersandte dem Arbeitnehmer eine Lohnsteuerbescheinigung, in der nur eine Beschäftigungszeit bis zum 27. Oktober 2006 ausgewiesen war. Nachdem der Arbeitgeber keine korrigierte Lohnsteuerbescheinigung ausstellen wollte, klagte der Arbeitnehmer vor dem Finanzgericht.
Für Arbeitssachen sind die Arbeitsgerichte zuständig
Für derartige Fragen sind nach Ansicht des BFH aber die Arbeitsgerichte zuständig (Beschluss vom 4.9.2008, Az: VI B 108/07; Abruf-Nr. 091067091067).
Begründung des BFH: Der Finanzrechtsweg ist nur in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über Abgabenangelegenheiten gegeben, soweit die Abgaben der Gesetzgebung des Bundes unterliegen. Für Arbeitssachen sind ausschließlich die Arbeitsgerichte zuständig.
Folglich sind die Arbeitsgerichte insbesondere bei Streitigkeiten darüber zuständig,
- ob überhaupt ein Arbeitsverhältnis vorgelegen hat,
- für welchen Zeitraum ein Arbeitsverhältnis bestanden hat,
- welche arbeitsrechtlichen Ansprüche, insbesondere Barlohnansprüche bestehen oder bestanden haben und
- ob zum Beispiel eine Nettolohnvereinbarung vorlag.
Daher ist bei einem Streit um die Berichtigung einer Lohnsteuerbescheinigung der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten dann gegeben, wenn es im Kern um arbeitsrechtliche Fragen geht. Und genau darum ging es im Urteilsfall. Denn eigentlicher Streitpunkt war, zu welchem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis nach der Kündigung des Arbeitnehmers tatsächlich beendet war. Die einkommensteuerliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur Dokumentation des Lohnsteuerabzugs gibt dem Rechtsstreit somit nicht das Gepräge. Das Finanzgericht hatte deshalb zu Recht den Finanzgerichtsweg verneint.
AUSGABE: LGP 5/2009, S. 83 · ID: 126443