Sozialversicherung
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Aktuelle FrageDurch Entgeltumwandlung finanzierte Altersversorgung mindert Kurzarbeitergeld nicht
Mit Kurzarbeit soll die derzeitige Wirtschaftskrise bekämpft werden. Ein Leser hat jetzt gefragt, ob eine durch Entgeltumwandlung finanzierte betriebliche Altersversorgung das Kurzarbeitergeld mindert.
Mit Kurzarbeit soll die derzeitige Wirtschaftskrise bekämpft werden. In der April-Ausgabe (Seite 65) haben wir die verbesserten Rahmenbedingungen und die Berechnung des Kurzarbeitergelds ausführlich dargestellt.
Ein Leser hat jetzt gefragt, ob eine durch Entgeltumwandlung finanzierte betriebliche Altersversorgung das Kurzarbeitergeld mindert. Um es vorwegzunehmen: Nein, dem ist nicht so. Die Begründung liefern wir Ihnen nachfolgend.
Entgeltumwandlung und Berechnung des Kurzarbeitergelds
Arbeitnehmer können Teile ihres Arbeitslohns in steuer- und sozialabgabenfreie Beiträge für eine betriebliche Altersversorgung umwandeln. Dadurch mindert sich ihr Bruttolohn.
Grundlage für die Berechnung des Kurzarbeitergelds ist die Differenz zwischen Nettolohn ohne Kurzarbeit und Nettolohn mit Kurzarbeit. Und diese Differenz wird von einer Entgeltumwandlung nicht negativ beeinflusst.
Im Gegenteil: Die Entgeltumwandlung erhöht das Kurzarbeitergeld sogar etwas. Dieser Effekt beruht auf der Steuerprogression. Er fällt um so kräftiger aus, je höher das Einkommen und damit der Progressionseffekt ist.
Beispiel
Arbeitnehmer A (Steuerklasse III, ein Kind) ist von Kurzarbeit betroffen. Er verdient monatlich 2.600 Euro brutto (Sollentgelt). Aufgrund der Kurzarbeit sind es jetzt nur 2.000 Euro brutto (= Istentgelt). A zahlt zudem monatlich 100 Euro steuer- und beitragsfrei in eine Pensionskasse ein. Somit sinkt sein Brutto-Sollentgelt auf 2.500 Euro und sein Brutto-Istentgelt auf 1.900 Euro.Ohne EntgeltumwandlungMit EntgeltumwandlungLeistungssatz Sollentgelt *1.269,76 Euro1.232,02 Euro./. Leistungssatz Istentgelt *1.032,47 Euro988,70 Euro= Kurzarbeitergeld237,29 Euro243,32 Euro* Die Leistungssätze ergeben sich aus von der Agentur für Arbeit veröffentlichten Tabellen. In „myIWW“ (www.iww.de) im „Online-Service“ unter „Arbeitshilfen/Checklisten“ - Stichwort „Sozialversicherung“ finden Sie die Tabellen für 2009 und ein Berechnungsprogramm.
Mit der Entgeltumwandlung steigt das Kurzarbeitergeld um 6,03 Euro.
Fazit: Eine durch Entgeltumwandlung finanzierte betriebliche Altersversorgung mindert nicht das Kurzarbeitergeld und muss deshalb bei drohender Kurzarbeit nicht beendet werden.
AUSGABE: LGP 5/2009, S. 90 · ID: 126446