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LohnsteueranmeldungÄnderung einer Lohnsteuerfestsetzung durch Finanzamt
Eine beim Finanzamt eingereichte Lohnsteueranmeldung des Arbeitgebers gilt als Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Solange der Vorbehalt nicht aufgehoben wird und die steuerliche Verjährungsfrist nicht abgelaufen ist, kann die Steuerfestsetzung vom Finanzamt geändert werden.
Eine beim Finanzamt eingereichte Lohnsteueranmeldung des Arbeitgebers gilt als Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Solange der Vorbehalt nicht aufgehoben wird und die steuerliche Verjährungsfrist nicht abgelaufen ist, kann die Steuerfestsetzung vom Finanzamt geändert werden. Das gilt auch, wenn für die von der Lohnsteueranmeldung betroffenen Arbeitnehmer bereits eine Lohnsteuerbescheinigung ausgeschrieben und übermittelt worden ist. Das Finanzamt kann dann trotzdem - zum Beispiel aufgrund neuer tatsächlicher Erkenntnisse oder wegen einer geänderten Rechtsauffassung - die vom Arbeitgeber einzuhaltende Lohnsteuer nachträglich abweichend von der vom Arbeitgeber abgegebenen Lohnsteueranmeldung festsetzen. (BFH, Urteil vom 30.10.2008, Az: VI R 10/05)(Abruf-Nr. 090317090317)
AUSGABE: LGP 5/2009, S. 73 · ID: 126430