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AuszubildendeMinijob trotz Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld

Abo-Inhalt06.10.20081 Min. Lesedauer

Erhalten Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld, dürfen sie seit dem 1. August 2008 bis zu 400 Euro mit einem Minijob dazuverdienen, ohne dass die Unterstützung gekürzt wird.

Erhalten Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld, dürfen sie seit dem 1. August 2008 bis zu 400 Euro mit einem Minijob dazuverdienen, ohne dass die Unterstützung gekürzt wird. Grund ist eine Erhöhung der Freibeträge. (Bundesagentur für Arbeit, Handlungsempfehlung/Geschäftsanweisung 04/2008)(Abruf-Nr. 082945082945)

AUSGABE: LGP 10/2008, S. 166 · ID: 121976

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