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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende Haushaltsgemeinschaft mit Kind - BVerfG prüft Ausschluss
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) geht verloren, wenn in der Haushaltsgemeinschaft ein volljähriges Kind lebt, für das kein Anspruch auf Kindergeld/Kinderfreibetrag besteht. Gegen diese BFH-Entscheidung wurde jetzt beim BVerfG Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) geht verloren, wenn in der Haushaltsgemeinschaft ein volljähriges Kind lebt, für das kein Anspruch auf Kindergeld/Kinderfreibetrag besteht. Folge: Der Arbeitnehmer erhält nicht mehr die Lohnsteuerklasse II. Der BFH hält die Ausschlussbestimmung für verfassungskonform (Urteil vom 25.10.2007, Az: III R 104/06; Abruf-Nr. 080700080700). Gegen diese BFH-Entscheidung wurde jetzt beim BVerfG Verfassungsbeschwerde eingelegt (Az: 2 BvR 266/08).
Unser Tipp: Betroffene Arbeitnehmer können unter Hinweis auf das anhängige Verfahren Einspruch einlegen und ihren Fall so offen halten.
AUSGABE: LGP 10/2008, S. 163 · ID: 121967