FeedbackAbschluss-Umfrage

WerbungskostenAufwendungen für den Besuch von „Anti-Mobbing-Kursen“

Abo-Inhalt01.04.20072 Min. Lesedauer

Aufwendungen für den Besuch von „Anti-Mobbing-Kursen“ und die Mitgliedschaft in einer Selbsthilfegruppe können Werbungskosten sein. Das hat das FG Niedersachsen entschieden. Im Urteilsfall ging es um einen Beamten, dem ein anderes Aufgabengebiet zugewiesen worden war. Nachdem er ein verwaltungsgerichtliches Verfahren wegen amtsangemessener Beschäftigung angestrengt hatte, sah er sich von seinem Dienstherren zunehmend schikaniert. Um sein Arbeitsverhältnis aufrechterhalten zu können, suchte er sich Hilfe. Die Kosten seien deshalb beruflich veranlasst gewesen und hätten dazu gedient, seine Einnahmen zu sichern.

Beachten Sie: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Mit einer Nichtzulassungsbeschwerde (Az: VI B 92/06) will die Finanzverwaltung erreichen, dass der BFH die Sache endgültig entscheidet (Urteil vom 8.6.2006, Az: 14 K 57/03)(Abruf-Nr. 070357070357)

AUSGABE: LGP 4/2007, S. 55 · ID: 87901

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2007

Bildrechte