Mai 2025
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Mai 2025Ausgewählte Online-Nachrichten auf einen Blick
Abo-Inhalt16.04.20253312 Min. Lesedauer
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- Elektronischer Rechtsverkehr – Klageabweisung wegen fehlerhafter Einreichung: Ein Steuerberater übermittelte im Anhang einer Klage die falsche Klageschrift. Das FG Berlin-Brandenburg (17.9.24, 8 K 8146/23, Nachricht vom 7.4.25) hat die Klage der durch den Berater vertretenen GmbH als unzulässig abgewiesen, da sie nicht fristgerecht einging.Falsche Klageschrift angehängt
- Steuerberaterhaftung – Haftung aus dem Mandatsverhältnis gegenüber Dritten: Ein Gesellschafter ist in den Schutzbereich des zwischen einer GbR und dem Steuerberater abgeschlossenen Steuerberatervertrages betreffend die Erstellung der Feststellungserklärung zur einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung einbezogen. Der Steuerberater haftet dem Gesellschafter aber nur im Falle einer gesondert zu prüfenden haftungsausfüllenden Kausalität. Der Gesellschafter kann aber keine eigenen Leistungspflichten über den Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter herleiten (LG Dortmund 19.3.24, 5 O 234/20, Nachricht vom 3.4.25).Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter
- Elektronischer Rechtsverkehr – Klage per besonderem Berufsträgerpostfach ohne einfache Signatur: Eine per beA übermittelte Klage ohne einfache elektronische Signatur ist nicht formwirksam und wahrt somit nicht eine gesetzliche Klagefrist. Eine Heilung des Formmangels nach Fristablauf hat keine Rückwirkung. Das Fehlen der nach § 130a Abs. 3 ZPO (gleichlautend mit § 52a Abs. 3 S. 1) erforderlichen einfachen Signatur einer auf einem sicheren Übermittlungsweg als elektronisches Dokument eingereichten Klageschrift kann nur dann ausnahmsweise unschädlich sein, wenn sich aus anderen Umständen ergibt, dass der Rechtsanwalt die Verantwortung für den Inhalt der Klageschrift übernommen und diese willentlich in den Rechtsverkehr gebracht hat (BGH 11.10.24, V ZR 261/23, Nachricht vom 31.3.25).
- Zukunft der Freien Berufe – Anwaltschaft wird weiblicher, spezialisierter und stärker in Gesellschaften organisiert (BRAK-Statistik 2025): Für 2025 ist erneut ein Rückgang bei niedergelassenen Einzelanwältinnen und -anwälten zu verzeichnen, während Syndizi (v. a. Frauen) deutlich zulegen. Insgesamt zeigt die aktuelle Statistik einen Wandel der Anwaltschaft hin zu mehr Syndizi, einem wachsenden Frauenanteil und einer stärkeren Organisation in Kapitalgesellschaften – Entwicklungen, die sich auch in der Steuerberaterschaft nachweisen lassen (Nachricht vom 27.3.25).Gemeinsame Trends in den freien Berufen
AUSGABE: KP 5/2025, S. 75 · ID: 50314538
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