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SteuerberaterhaftungOhne Beweise keine Haftung
| Streitigkeiten aus beendeten Mandaten belasten Steuerberater und ihre Teams oft weit über das Tagesgeschäft hinaus. Dabei wird nicht selten mit harten Bandagen gekämpft – durch ehrverletzende Äußerungen oder unbewiesene Behauptungen. Genau das erlebte eine Steuerberatungsgesellschaft, die jedoch durch die Gerichtsbarkeit vor solchen unbegründeten Anschuldigungen geschützt wurde. |
Sachverhalt
Vor dem LG Münster (12.7.23, 110 O 28/22) klagten Mandanten gegen die A-Steuerberatungsgesellschaft mbH. Der Vorwurf: falsche Beratung zur steuerlichen Behandlung einer 2019 eingebauten Heizungsanlage. Die Mandanten behaupteten, die Gesellschaft habe telefonisch zugesichert, die Kosten seien vollständig absetzbar. Da das FA die Aufwendungen jedoch als anschaffungsnahe Herstellungskosten gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG einstufte, forderten die Mandanten Schadenersatz in Höhe von 8.134,98 EUR inklusive Zinsen und künftiger Steuernachteile. Die Kläger trugen vor, sie seien telefonisch falsch beraten worden.
Entscheidungsgründe
Das LG wies die Klage jedoch ab: Es fehlten Beweise. Weder war das Telefonat ausreichend dokumentiert, noch konnten die Kläger das Gericht in der mündlichen Verhandlung davon überzeugen. Widersprüche in der zeitlichen Abfolge der Beratung und der Unterlageneinreichung ließen Zweifel aufkommen. Auch der E-Mail-Verkehr unterstützte nicht die Darstellung der Kläger. Zudem fehlte eine schriftliche Abrechnung, die normalerweise bei einer steuerlichen Beratung vorliegt – ein weiteres Indiz gegen das behauptete Gespräch. Das Gericht hob insbesondere hervor, dass spezifische Steuerberatung üblicherweise dokumentiert und in Rechnung gestellt wird. Fehle eine solche Abrechnung, so sei dies ein starkes Indiz dafür, dass die Beratung möglicherweise überhaupt nicht stattgefunden hat. Als Konsequenz stellte das LG Münster daher fest, dass die Kläger keinen Anspruch auf Schadenersatz haben, da die Beweise für das angebliche Gespräch nicht überzeugend waren.
Relevanz für die Praxis
Das Urteil betont die Notwendigkeit für Steuerberater, sämtliche Beratungsleistungen – insbesondere bei komplexen und potenziell nachteiligen steuerlichen Konsequenzen – sorgfältig zu dokumentieren und gegenüber den Mandanten transparent abzurechnen. Eine lückenlose Dokumentation dient nicht nur der Beweisführung im Streitfall, sondern schützt auch vor unberechtigten Haftungsansprüchen. Das Urteil zeigt deutlich, dass unbewiesene Vorwürfe nicht zu Schadenersatzansprüchen führen können. Steuerberater sind vor ungerechtfertigten Forderungen sicher, wenn Mandanten ihre Anschuldigungen nicht stichhaltig belegen können.
AUSGABE: KP 1/2025, S. 16 · ID: 50145569