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RefresherGOÄ-Abrechnung: Vier Prinzipien der korrekten Rechnungslegung
| Die GOÄ ist nicht nur für Chefärztinnen und Chefärzte mit originärem Liquidationsrecht relevant. Auch wer einen Chefarztvertrag mit Beteiligungsvergütung hat, partizipiert an den Umsätzen der Krankenhausabteilung aus Privatliquidation. Zudem ist die GOÄ für die Abrechnung ambulanter (Chef-)Arztleistungen auf Basis eines Vertrags des Patienten mit juristischen Personen anwendbar (Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 04.04.2024, Az. III ZR 38/2; CB 06/2024, Seite 5 ff.). Anlass genug, sich erneut zu vergegenwärtigen, wie GOÄ-Rechnungen richtig zu stellen sind. Vier Prinzipien sind hierbei maßgebend. |
Inhaltsverzeichnis
- 1. Stellen Sie die Vollständigkeit der GOÄ-Rechnung sicher!
- 2. Zusätzliche Angaben in der GOÄ-Rechnung können Nachfragen ersparen
- 3. Begründen Sie Steigerungssätze oberhalb des Schwellenwerts auf die einzelne Leistung bezogen
- 4. Analogabrechnung ermöglicht GOÄ-Abrechnung nicht enthaltener Leistungen – nutzen Sie Auslegungshilfen!
1. Stellen Sie die Vollständigkeit der GOÄ-Rechnung sicher!
Erst wenn eine Rechnung alle folgenden Angaben enthält, wird sie auch fällig. Andernfalls besteht kein Zahlungsanspruch.
Zwingend erforderliche Angaben auf GOÄ-Rechnungen für ambulante Leistungen |
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2. Zusätzliche Angaben in der GOÄ-Rechnung können Nachfragen ersparen
Zusätzliche Angaben in der GOÄ-Rechnung sind grundsätzlich zulässig. Ratsam kann es ggf. sein, die Diagnose in der Rechnung anzugeben. Dies kann zusätzliche Nachfragen ersparen, denn die privaten Krankenversicherungen oder die Beihilfe benötigen diese Informationen zum Zwecke der Prüfung und Erstattung der Rechnung. Vorsicht ist hierbei jedoch geboten, wenn der Patient und der Rechnungsempfänger auseinanderfallen. Dann bedarf es der Einwilligung des Patienten – der Datenschutz lässt grüßen!
3. Begründen Sie Steigerungssätze oberhalb des Schwellenwerts auf die einzelne Leistung bezogen
Dem Arzt steht für die Bemessung der einzelnen Gebühr ein Gebührenrahmen zu. Innerhalb des Gebührenrahmens sind die Gebühren unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und des Zeitaufwands der einzelnen Leistung sowie der Umstände bei der Ausführung nach billigem Ermessen zu bestimmen.
Tatbestände des § 5 GOÄ | Gebührenrahmen | Schwellenwert |
Regelfall | 1,0 – 3,5 | 2,3 |
Sonderfall: Leistungen gem. Abschnitt A, E und O der GOÄ | 1,0 – 2,3 | 1,8 |
Sonderfall: Nr. 437 GOÄ; Leistungen gem. Abschnitt M der GOÄ | 1,0 – 1,3 | 1,15 |
Merke |
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4. Analogabrechnung ermöglicht GOÄ-Abrechnung nicht enthaltener Leistungen – nutzen Sie Auslegungshilfen!
Zulässig ist es, eine nicht in der GOÄ enthaltene Leistung analog einer gleichwertigen, in der GOÄ enthaltenen Leistung abzurechnen – vorausgesetzt, es handelt sich um eine selbstständige Leistung. Für die Analogabrechnung muss eine GOÄ-Position gewählt werden, die hinsichtlich der technischen Durchführung, des Zeitaufwands, des Schwierigkeitsgrads und der Kosten der erbrachten Leistung möglichst nahekommt.
Das Thema Analogbewertung ist äußerst komplex. Auslegungshilfen bieten
Merke |
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- das Verzeichnis der Analogen Bewertungen der Bundesärztekammer (BÄK, online unter iww.de/s10977) sowie
- die Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer (BÄK).
AUSGABE: CB 7/2024, S. 4 · ID: 50053675