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UmsatzsteuerVorführwagen: So wird die THG-Quote verbucht

Abo-Inhalt25.04.20234628 Min. LesedauerVon Steuerberater Stan Guthmann, RAW-Partner mbB, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München

| Die Verbuchung der noch relativ neuen THG-Quoten bringt für Autohäuser einige Hürden mit sich. Ein ASR-Leser fragt sich: |

Frage: Unser Autohaus hat die THG-Quote für einen Vorführwagen für 300 Euro (netto) an den ADAC abgetreten. Wie müssen wir die THG-Quote nun verbuchen, wenn wir als Autohaus die Vergütung erhalten?

Antwort: Über die richtige Vorgehensweise bei der Verbuchung der THG-Quote entscheiden die individuellen Vertragsbedingungen des Quoten-Konsolidierers, in Ihrem Fall die des ADAC.

Hintergrund | Halter von Elektrofahrzeugen und Betreiber von Ladesäulen erhalten seit 2022 jährlich THG-Quoten zugeteilt, die sie über sog. Quoten-Konsolidierer gebündelt an Unternehmen verkaufen können, die damit wiederum ihren überschüssigen CO2-Ausstoß kompensieren können. Diese Möglichkeit besteht auch für Autohäuser, wenn sie Halter der Fahrzeuge sind – also auch bei Vorführwägen.

Vertragsbedingungen des Quoten-Konsolidierers sind maßgeblich

Entscheidend für die richtige Verbuchung der THG-Quote sind die Vertragsbedingungen des Quoten-Konsolidierers, hier also des ADAC. Nach den bei Redaktionsschluss gültigen AGB des ADAC überträgt das Autohaus seine Rechte, wenn der ADAC das im Online-Portal hinterlegte Vertragsangebot des Autohauses annimmt. Anschließend macht der ADAC in eigenem Namen die Rechte aus der THG-Quote gegenüber dem Bundesumweltamt geltend. Die Auszahlung der vereinbarten Vergütung erfolgt bei einem Autohaus als Fahrzeughalter innerhalb von 14 Tagen nachdem der ADAC vom Autohaus eine ordnungsgemäße Rechnung bekommen hat.

So muss gebucht werden

Aufgrund der Leistungserbringung bei Abschluss des Vertrags muss jedoch bereits bei Annahme des Vertragsangebots wie folgt gebucht werden:

Forderungen LL

357 Euro

an

Erlös THG-Quote

300 Euro

USt

57 Euro

Bei Auszahlung der Vergütung durch den Quoten-Konsolidierer auf das Bankkonto des Autohauses wird die Forderung entsprechend ausgeglichen.

Wichtig | Die THG-Quote wird nur einmal pro Jahr gewährt. Folge: Beantragen Sie sie für einen auf das Autohaus zugelassenen Vorführwagen, kann der spätere Käufer des Vorführfahrzeugs die THG-Quote nicht noch einmal für dasselbe Kalenderjahr beantragen, sondern erst wieder im Folgejahr.

Weiterführende Hinweise
  • Beitrag „Steuerliche Fallstricke im Umgang mit der THG-Quote – So buchen Sie richtig“, ASR 3/2023, Seite 12 → Abruf-Nr. 48965138
  • Beitrag „Umsatzsteuerliche Behandlung von Quoten aus der THG-Quote“, ASR 9/2022, Seite 3 → Abruf-Nr. 48523130

AUSGABE: ASR 5/2023, S. 9 · ID: 49324005

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