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Elektronischer RechtsverkehrMein Justizpostfach (MJP): Lohnt sich der elektronische Rechtsverkehr für Bürger?

Abo-Inhalt23.07.2024740 Min. LesedauerVon Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack, Mainz

| Nun ist mit dem beA-Update auf die Version 3.26 auch die Schnittstelle vom beA zum „Mein Justizpostfach“ (MJP) freigeschaltet worden. Lohnt sich der Aufwand für Bürger? |

1. Wozu dient das MJP?

Das MJP ist neben beA, beN (besonderes elektronisches Notarpostfach), beSt (besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach), beBPo (besonderes elektronisches Behördenpostfach) und eBO (elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach) eine zusätzliche Möglichkeit, um kostenneutral mit der Justiz zu kommunizieren. Das MJP ist mit keinen laufenden Kosten verbunden, im Gegensatz zum kostenpflichtigen eBO für alle Beteiligten, die nicht über die anderen elektronischen Postfächer kommunizieren können (Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Dolmetscher, Sachverständige etc.). Beim eBO fallen monatlich in etwa so viele Kosten an, wie der Jahresbeitrag des beA beträgt.

2. Wie wird das MJP eingerichtet?

Um ein MJP einzurichten, benötigt man

Danach kann ein MJP eingerichtet werden. Dazu legt man ein persönliches Passwort fest und erhält eine persönliche Schlüsseldatei (vergleichbar mit einem Softwarezertifikat) mit dem Namen „Mein-Justizpostfach_Persoenlicher-Schluessel.p12“. Das öffentliche Zertifikat wird bei der Justiz für eine verschlüsselte Kommunikation hinterlegt. Damit ist das MJP startklar.

3. Wie wird über das MJP kommuniziert?

Die Anmeldung beim MJP erfolgt mit ihrem Personalausweis. Legen Sie diesen mit der Rückseite gegen Ihr Smartphone und folgen Sie den Anweisungen:

1_Anmelden_Ausweis-App.tif (© IWW Institut)
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© IWW Institut

Die Ausweis-App muss sowohl auf dem Smartphone als auch auf dem PC geöffnet werden. Dann öffnet sich das MJP:

2_MJP_Startseite.tif (© IWW Institut)
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Um die empfangenen Nachrichten zu entschlüsseln, benötigt man die persönliche Schlüsseldatei „Mein-Justizpostfach_Persoenlicher_Schluessel.p12“ (aus dem Download) und das Passwort (nicht zu verwechseln mit der PIN).

3_MJP_Nachrichten_entschluesseln.tif (© IWW Institut)
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© IWW Institut

Um im MJP eine Nachricht zu versenden, wird ein Dokument benötigt, das ähnlich wie beim beA als Anhang hochgeladen wird. Da sich das MJP aber noch in der Pilotphase befindet, ist die Kommunikation noch einseitig, d. h. auf empfangene Nachrichten kann aktuell leider nicht geantwortet werden.

Die Suche nach Anwälten im MJP ist mitunter schwierig, beispielsweise werden bei Anwaltsnotaren manchmal nur das beA und manchmal nur das beN angezeigt.

Größtes Manko ist, dass man als Nutzer eines MJP leider noch nicht informiert wird, wenn im MJP eine Nachricht eingeht. Man muss sich also aktiv anmelden, um zu überprüfen, ob Nachrichten eingegangen sind.

4. Wie wird über das beA mit dem MJP kommuniziert?

Im beA suchen Sie über die Empfängersuche nach dem Namen des Mandanten oder können (falls bekannt) die SAFE-ID des Empfängers (beginnend mit DE.Justiz.xx) direkt im Adressfeld eingeben. So finden Sie beispielsweise bei der Eingabe „Cosack, Ilona“ zwei Einträge: Der erste Eintrag bezieht sich auf das eBO (Eingänge erreichen den Empfänger direkt über sein Mailprogramm), der zweite Eintrag auf das MJP (dies ergibt sich aus der EGVP-Rolle) der Autorin.

Anders als andere Empfänger werden Einträge für das eBO und das MJP in Großbuchstaben angezeigt.

4_Empfaenger_auswaehlen.tif (© IWW Institut)
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© IWW Institut

Jetzt können Sie den Empfänger auswählen, wie gewohnt mit Anhängen arbeiten und Dokumente hochladen oder das Nachrichtentextfeld (das von der BRAK automatisch als PDF umgewandelt wird) nutzen.

Fazit | Das MJP soll für Bürger den Schritt erleichtern, den elektronischen Rechtsverkehr zu nutzen. Es bedarf jedoch einiges an Know-how, um die Hürden der Einrichtung zu überwinden. Für die Kommunikation mit Anwälten ist es aus Mandantensicht wesentlich einfacher, die bereits vorhandenen Kommunikationssysteme wie E-Mail oder im verschlüsseltem Bereich die WebAkte oder MavoRA zu verwenden. Deren technische Einrichtung ist einfach und die Anwendung lässt sich auch direkt auf dem Smartphone nutzen.

Weiterführende Hinweise
  • Die Screenshots dieses Beitrags wurden von der Autorin im Rahmen des MJP-Tests erstellt.
  • In AK und auf der Seite https://bea-abc.de halten wir Sie auf dem Laufenden und informieren Sie, sobald es Neuigkeiten in Sachen beA gibt.
  • beA-Update: Diese Änderungen gibt es mit den neuen Versionen 3.26 und 3.27, iww.de/ak, Abruf-Nr. 50088540

AUSGABE: AK 8/2024, S. 134 · ID: 50088541

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