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ZwangsvollstreckungGeldforderungen: Übergangsfrist für alte ZV-Formulare läuft am 31.8.24 aus
| Die Übergangsfrist zur Nutzung alter Zwangsvollstreckungsformulare endet am 31.8.24 (Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung 24.11.23, BGBl. I 29.11.23, iww.de/s11018). Betroffen sind die Formulare für Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher zur Zwangsvollstreckung wegen privatrechtlicher Geldforderungen, die zuletzt 2016 geändert wurden. Für öffentlich-rechtliche Geldforderungen bleibt dagegen bis zum 1.5.25 Zeit für die Umstellung auf neue Formulare. |
| Die Übergangsfrist zur Nutzung alter Zwangsvollstreckungsformulare endet am 31.8.24 (Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung 24.11.23, BGBl. I 29.11.23, iww.de/s11018). Betroffen sind die Formulare für Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher zur Zwangsvollstreckung wegen privatrechtlicher Geldforderungen, die zuletzt 2016 geändert wurden. Für öffentlich-rechtliche Geldforderungen bleibt dagegen bis zum 1.5.25 Zeit für die Umstellung auf neue Formulare. |
AUSGABE: AK 7/2024, S. 109 · ID: 50053333