Juni 2024
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RechtBundesrat: Änderung der AMVV
Abo-Inhalt10.05.2024524 Min. Lesedauer
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| Am 26.04.2024 hat der Bundesrat gemäß Art. 80 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) der Einundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) zugestimmt. |
Rizatriptan, Bilastin und Olopatadin werden aus der Verschreibungspflicht entlassen
In § 2 Abs. 1 AMVV wird klargestellt, dass auch Ärzte, die nicht in einer Praxis, Klinik oder sonstigen Gesundheitseinrichtung tätig sind, Rezepte ausstellen dürfen. Gemäß der Empfehlung des Sachverständigen-Ausschusses (SVA) für Verschreibungspflicht werden die Wirkstoffe Rizatriptan, Bilastin und Olopatadin unter bestimmten Bedingungen aus der Verschreibungspflicht entlassen:
- Der Wirkstoff Rizatriptan zur Behandlung von Migränekopfschmerzen wird als viertes Triptan neben Naratriptan, Almotriptan und Sumatriptan in der Stärke 5 mg und einer Packungsgröße von 2 Tabletten apothekenpflichtig.
- Wenn auf den Behältnissen und äußeren Umhüllungen eine Beschränkung der Anwendung bei Kindern im Alter von 6 bis 11 Jahren angegeben ist, ist das Antihistaminikum Bilastin, das bei allergischer Rhinitis, allergischer Konjunktivitis und Urtikaria angewendet wird, in der Stärke 10 mg pro Tablette nicht mehr verschreibungspflichtig.
- Wenn auf den Behältnissen und äußeren Umhüllungen eine Beschränkung der Anwendung auf Erwachsene angegeben ist (und es sich nicht um ein von der Europäischen Kommission als verschreibungspflichtig zugelassenes Arzneimittel handelt), kann der H1-Rezeptorantagonist und Mastzellstabilisator Olopatadin zur Behandlung der allergischen Konjunktivitis ohne Rezept erworben werden.
AUSGABE: AH 6/2024, S. 1 · ID: 50027006
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