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G-BAToleranzgrenzen für U6 bis U9 bis 31.03.2023 ausgesetzt

20.12.202210699 Min. Lesedauer

| Wegen des aktuellen Anstiegs von Infektionen der oberen Luftwege bei Kindern und der damit verbundenen Belastungen in Praxen von Kinder- und Jugendärzten hat der G-BA die in der Kinder-Richtlinie festgelegten Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten der Kinder-Früherkennungsuntersuchungen U6 bis U9 zunächst bis zum 31.03.2023 ausgesetzt. |

Die verschobenen Kinder-Früherkennungsuntersuchungen können bis zum 30.06.2023 nachgeholt werden. Die Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U5 müssen weiterhin in den vorgesehenen Zeiträumen und Toleranzzeiten in Anspruch genommen werden (Pressemitteilung des G-BA vom 15.12.2022 online unter iww.de/s7418).

AUSGABE: AAA 1/2023, S. 1 · ID: 48960693

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