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EBM 2023COVID-19-Präexpositionsprophylaxe: Neue Abrechnungsposition seit dem 01.01.2023

Abo-Inhalt23.12.202210713 Min. Lesedauer

| Nach der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung haben GKV-Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Präexpositionsprophylaxe (PrEP) mit monoklonalen Antikörpern (MAK) zum Schutz vor COVID-19. Dieser Anspruch ist zunächst befristet bis zum 07.04.2023. |

163 Punkte für Nr. 01940 – zunächst bis zum 07.04.2023

Ein Anspruch besteht nur für Arzneimittel, die über die üblichen Vertriebswege (pharmazeutischer Großhandel und Apotheken) in Verkehr gebracht werden und nicht für Arzneimittel, die gemäß der MAK-Verordnung (beim Bundesjustizministerium online unter iww.de/s7420) durch den Bund zur Verfügung gestellt werden. In Umsetzung dieser Verordnung hat der Bewertungsausschuss mit Wirkung zum 01.01.2023 und zunächst befristet bis zum 07.04.2023 die mit 163 Punkte bewertete Nr. 01940 neu in den EBM aufgenommen. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär mit dem Orientierungswert für 2023 (11,4915 Cent).

EBM-Nr.

Leistungslegende

Bewertung

01940

COVID-19-Präexpositionsprophylaxe (COVID-19-PrEP) gemäß § 1a SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung

Obligater Leistungsinhalt

  • Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt,
  • Prüfung der Indikation zur COVID-19-PrEP,
  • Aufklärung und Beratung,
  • Dauer mindestens 10 Minuten

Fakultativer Leistungsinhalt

  • Intramuskuläre Injektionen

163 Punkte

(18,73 Euro)

Verordnung nur, wenn Impfung nicht wirkt oder Kontraindikation vorliegt

Die Abrechnung der Nr. 01940 ist nur bei Patienten möglich,

  • bei denen aus medizinischen Gründen kein oder kein ausreichender Immunschutz gegen eine Erkrankung an der Coronavirus-Krankheit (COVID-19) durch eine Impfung erzielt werden kann oder
  • bei denen Impfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 aufgrund einer Kontraindikation nicht durchgeführt werden können und die Risikofaktoren für einen schweren Verlauf einer Erkrankung an COVID-19 haben.

Medizinische Gründe im Sinne dieser Regelung können insbesondere angeborene oder erworbene Immundefekte, Grunderkrankungen oder eine maßgebliche Beeinträchtigung der Immunantwort aufgrund einer immunsuppressiven Therapie sein.

Dieser Anspruch gilt ausschließlich für Arzneimittel, die über die üblichen Vertriebswege (pharmazeutischer Großhandel und Apotheken) in Verkehr gebracht werden. Dies ist derzeit der MAK Evusheld® (Wirkstoffe: Tixagevimab und Cilgavimab).

AUSGABE: AAA 1/2023, S. 6 · ID: 48965918

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