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Qualifikationsgebundene EBM-LeistungenAbrechnung von Leistungen mit besonderer Qualifikation – ein Überblick (Teil 2)
| In der Oktober-Ausgabe von AAA haben wir den Überblick zu den EBM-Leistungen, die nur für Hausärzte mit besonderen Qualifikationen berechnungsfähig sind, mit Teil 1 begonnen (Inhalt: Hautkrebsscreening, Krebsfrüherkennung bei Frauen und Empfängnisregelung, HIV-Präexpositionsprophylaxe, Substitutionsbehandlung sowie Behandlung des diabetischen Fußes). In diesem 2. Teil geht es um Allergologie, Chirotherapie, physikalische Therapie, Phlebologie, Proktologie, Schmerztherapie, Akupunktur und der MRSA-Diagnostik. |
Allergologie
Allergologische Leistungen des EBM-Abschnitts 30.1 (ausgenommen ist die Hyposensibilisierungsbehandlung nach den Nrn. 30130 und 30131) können nur Hausärzte mit der Zusatzbezeichnung Allergologie berechnen.
Allergologie: Abrechnungsbenefit | ||
EBM-Nr. | Leistungslegende (Kurzfassung) | Bewertung* |
30100 | Spezifische allergologische Anamnese und/oder Beratung | 65 Punkte (7,32 Euro) |
30110 | Allergologie-Diagnostik Typ IV | 258 Punkte (29,07 Euro) |
30111 | Allergologie-Diagnostik Typ I | 220 Punkte (24,79 Euro) |
40350 | Kostenpauschale zur Nr. 30110 | 16,14 Euro |
40351 | Kostenpauschale zur Nr. 30111 | 5,50 Euro |
Physikalische Therapie
Leistungen der Physikalischen Therapie können nur Hausärzte mit der Zusatzbezeichnung Physikalische Therapie und/oder Chirotherapie bzw. Manuelle Medizin abrechnen. Eine Abrechnung ist auch möglich, wenn in der Hausarztpraxis ein entsprechend qualifizierter nichtärztlicher Mitarbeiter (staatl. geprüfter Masseur, Krankengymnast, Physiotherapeut) angestellt ist.
Physikalische Therapie: Abrechnungsbenefit (Auszug) | ||
EBM-Nr. | Leistungslegende (Kurzfassung) | Bewertung |
30400 | Massagetherapie | 74 Punkte (8,34 Euro) |
30401 | Intermittierende apparative Kompressionstherapie | 34 Punkte (3,83 Euro) |
30420 | Krankengymnastik – Einzelbehandlung | 94 Punkte (10,59 Euro) |
Manuelle Medizin (Chirotherapie)
Mit Wirkung zum 01.10.2022 wurde der bisherige Unterabschnitt 30.2.1 in Anpassung an die (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer in Manuelle Therapie umbenannt. Voraussetzung für eine Abrechnung dieser Leistungen ist die Zusatzbezeichnung Chirotherapie bzw. Manuelle Medizin.
Manuelle Medizin (Chirotherapie): Abrechnungsbenefit | ||
EBM-Nr. | Leistungslegende (Kurzfassung) | Bewertung |
30200 | Manualmedizinischer Eingriff – Extremitäten | 48 Punkte (5,41 Euro) |
30201 | Manualmedizinischer Eingriff – Wirbelsäule | 71 Punkte (8,00 Euro) |
Phlebologie
Zur Abrechnung phlebologischer Leistungen sind Hausärzte mit der Zusatzbezeichnung Phlebologie berechtigt, zudem – und zwar ohne Zusatzbezeichnung – Fachärzte für Innere Medizin.
Phlebologie: Abrechnungsbenefit | ||
EBM-Nr. | Leistungslegende (Kurzfassung) | Bewertung |
30500 | Phlebologischer Basiskomplex | 155 Punkte (17,46 Euro) |
30501 | Verödung von Varizen | 107 Punkte (12,05 Euro) |
Proktologie
Den Prokto-/Rektoskopischen Untersuchungskomplex rechnen Hausärzte mit der Nr. 03331 (94 Punkte) ab. Eine Genehmigung hierfür ist nicht erforderlich. Hausärzte, die einen durch die KV genehmigten Versorgungsschwerpunkt nachweisen können oder die über die Zusatzbezeichnung Proktologie verfügen, können alternativ zur Nr. 03331 die Nr. 30600 sowie zusätzlich die Nrn. 30601, 30610 und 30611 berechnen.
Proktologie: Abrechnungsbenefit | ||
EBM-Nr. | Leistungslegende (Kurzfassung) | Bewertung |
30600 | Zusatzpauschale Prokto-/Rektoskopie | 94 Punkte (10,59 Euro) |
30601 | Zuschlag zur Nr. 30600 für Polypenentfernung | 54 Punkte (6,08 Euro) |
30610 | Behandlung von Hämorrhoiden durch Sklerosierung | 81 Punkte (9,13 Euro) |
30611 | Entfernung von Hämorrhoiden mittels elastischer Ligatur nach Barron | 186 Punkte (20,96 Euro) |
Spezielle Schmerztherapie
Die Abrechnung der Leistungen des EBM-Unterabschnitts 30.7.1 erfordert eine Abrechnungsgenehmigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung zur schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten. Dazu erforderlich sind
- der Nachweis diverser schmerztherapeutischer Tätigkeiten,
- der Nachweis der Teilnahme an einem von der Ärztekammer anerkannten interdisziplinären Kurs über Schmerztherapie von 80 Stunden Dauer sowie
- eine 12-monatige Tätigkeit (auch halbtags und damit berufsbegleitend möglich) in einer entsprechend qualifizierten
- Schmerzpraxis,
- Schmerzambulanz oder einem
- Schmerzkrankenhaus.
Die zuletzt genannte 12-monatige Tätigkeit muss dabei außerhalb der Weiterbildung im Fachgebiet erfolgen. Weitere Voraussetzungen finden Sie in der Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie (KBV: iww.de/s7129).
Die weiteren im EBM-Unterabschnitt 30.7.2 genannten anderen schmerztherapeutischen Behandlungen – z. B. die Infusion von nach der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) verschreibungspflichtigen Analgetika oder von Lokalanästhetika (Nr. 30710) und die Anleitung des Patienten zur Selbstanwendung der transkutanen elektrischen Nervenstimulation (Nr. 30712) – sind ohne Genehmigung berechnungsfähig.
Spezielle Schmerztherapie: Abrechnungsbenefit | ||
EBM-Nr. | Leistungslegende (Kurzfassung) | Bewertung |
30700 | Grundpauschale schmerztherapeutischer Patient | 394 Punkte (44,39 Euro) |
30702 | Zusatzpauschale schmerztherapeutischer Patient | 498 Punkte (56,11 Euro) |
30704 | Zuschlag zur Nr. 30702 für schmerztherapeutische Einrichtungen | 299 Punkte (33,69 Euro) |
30706 | Teilnahme an einer schmerztherapeutischen Fallkonferenz (auch als Videofallkonferenz) | 86 Punkte (9,69 Euro) |
30708 | Beratung, Erörterung und/oder Abklärung im Rahmen der Schmerztherapie | 169 Punkte (19,04 Euro) |
Akupunktur
Für die Abrechnung der Akupunktur bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule und/oder chronischen Schmerzen eines oder beider Kniegelenke durch Gonarthrose benötigen Hausärzte eine Abrechnungsgenehmigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Akupunktur. Erforderlich sind
Akupunktur: Abrechnungsbenefit | ||
EBM-Nr. | Leistungslegende (Kurzfassung) | Bewertung |
30790 | Eingangsdiagnostik und Abschlussuntersuchung | 516 Punkte (58,13 Euro) |
30791 | Durchführung einer Körperakupunktur | 166 Punkte (18,70 Euro) |
- die Zusatzweiterbildung Akupunktur nach den Vorgaben der Ärztekammer,
- die Abrechnungsgenehmigung für die Psychosomatische Grundversorgung und
- die Teilnahme an einem von der Ärztekammer anerkannten interdisziplinären Kurs über Schmerztherapie von 80 Stunden Dauer.
MRSA-Diagnostik und -Behandlung
Die Leistungen der MRSA-Diagnostik und -Behandlung finden sich im Abschnitt 30.12 des EBM (Spezielle Diagnostik und Eradikationstherapie im Rahmen von MRSA). Für die Erteilung einer Abrechnungsgenehmigung sind erforderlich
- der Nachweis über die Zusatzweiterbildung „Infektiologie“ und/oder
- der Nachweis über die Teilnahme an einem von der KV angebotenen Fortbildungsseminar „Ambulante MRSA-Versorgung“ (Dauer mindestens drei Stunden) oder einem von der KV anerkannten Online-Training mit anschließendem Fragebogentest.
Details hierzu finden Sie in der Qualitätssicherungsvereinbarung MRSA (KBV: iww.de/s7130). Die Leistungen des EBM-Abschnitts 30.13 sind nur bei Risikopatienten für eine/mit einer MRSA-Kolonisation/MRSA-Infektion sowie bei deren Kontaktperson(en) bis zum dritten negativen Kontrollabstrich (11 bis 13 Monate) nach Abschluss der Eradikationstherapie berechnungsfähig. Ein MRSA-Risikopatient muss dabei zusätzliche Kriterien erfüllen (siehe weiterführende Hinweise).
MRSA-Diagnostik und -Behandlung: Abrechnungsbenefit | ||
EBM-Nr. | Leistungslegende (Kurzfassung) | Bewertung |
30940 | Erhebung des MRSA-Status eines Risikopatienten | 38 Punkte (4,28 Euro) |
30942 | Behandlung und Betreuung eines Risikopatienten | 128 Punkte (14,42 Euro) |
30944 | Aufklärung und Beratung eines Risikopatienten | 128 Punkte (14,42 Euro |
30946 | Abklärungs-Diagnostik einer Kontaktperson | 30 Punkte (3,38 Euro) |
30948 | Teilnahme an einer MRSA-Fall- und/oder regionalen Netzwerkkonferenz | 86 Punkte (9,69 Euro) |
30950 | Bestätigung einer MRSA-Besiedelung durch Abstrich(e) | 30 Punkte (2,14 Euro) |
30952 | Ausschluss einer MRSA-Besiedelung durch Abstrich(e) | 30 Punkte (2,14 Euro) |
- Abrechnung von EBM-Leistungen mit besonderer Qualifikation – ein Überblick (Teil 1) (AAA 10/2022, Seite 2)
- MRSA-Diagnostik: Neue Abrechnungsziffern seit 1. April 2014 (AAA 04/2014, Seite 1)
AUSGABE: AAA 11/2022, S. 3 · ID: 48687612